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Bürger für Berlin - 25 Jahre Freiwillige Polizei-Reserve (1986)

 
 

Ein Bericht von Paul Süß aus dem Jahr 1987

 
     
  Inhalt:

Bürger für Berlin
Schutz für lebenswichtige Einrichtungen
FPR - Mitglieder aus allen Berufen
Besondere Ausbildung in Rechtskunde
Hilfe bei Staatsbesuchen und gegen Borkenkäfer
FPR nicht mehr nur „Männersache"
Freiwillige auch in anderen Ländern
Das Gesetz über die FPR (FPRG) - 25.5.1961
Verord. zur Übertragung bestimmter Befugnisse
Das Ehrenzeichen der FPR
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Über den Autor
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Nachtrag vom Webmaster
Gesetz - Freiwillige Polizei-Reserve - 23. 06. 1992
Gesetz - Freiwilliger Polizeidienst - 11. 05 1999

 
  Gesetz zur Auflösung des Freiwilligen Polizeidienstes - 19. 07. 2002  
     
 
 
 
 

Bürger für Berlin

„Das Bestehen der Freiwilligen Polizei-Reserve ist eine der Antworten auf die von ausländischen Besuchern gestellte Frage, welchen direkten Beitrag die Berliner zur Sicherung der freiheitlich demokratischen Ordnung ihrer Stadt leisten".
(Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt, im Dezember 1962)


„Wir sind nicht aus Begeisterung gekommen. Wir sind zur Freiwilligen Polizei-Reserve gekommen, weil wir uns der Verantwortung bewusst sind,die wir zur Erhaltung unserer Freiheit tragen. "
So beschrieb ein Polizei-Reservist seine Motivation, als im Jahre 1961 die Freiwillige Polizei-Reserve gegründet wurde. Dieser Idealismus hat seither 25 Jahre überdauert und lebt weiter fort. Idealismus war, ist und bleibt die entscheidende Triebfeder für den Dienst in der Freiwilligen Polizei-Reserve (FPR).
FPR - Alltag, das heißt: „Mobiler Objektschutz", nämlich zusätzliche Sicherheit für die lebenswichtigen Einrichtungen der Stadt. Dabei vollzieht sich der Dienst des „Freiwilligen" - abgesehen von Einsätzen bei Großveranstaltungen, Staatsbesuchen oder in Notsituationen - in der Regel außerhalb des Rampenlichts der breiten Öffentlichkeit.
Das 25jährige Jubiläum der FPR war daher ein berechtigter Anlass für die Würdigung und Anerkennung der in einem Vierteljahrhundert geleisteten Arbeit. Am 24. Oktober 1986 fand in der Berliner Philharmonie eine Feierstunde statt. Zahlreiche Polizei-Reservisten konnten wegen ihrer Leistungen und ihrer langjährigen Treue zur FPR geehrt werden. Der Senator für Inneres hatte zu diesem Anlass ein FPR-Ehrenzeichen gestiftet. Auch Vertreter von Unternehmensleitungen wurden ausgezeichnet, die den bei ihnen beschäftigten Polizei-Reservisten immer wieder die Teilnahme an der Ausbildung und den Einsätzen ermöglichen und dadurch ihr Verständnis für die Notwendigkeit der FPR zum Ausdruck bringen.
Vor zahlreichen Ehrengästen, unter ihnen die drei westalliierten Stadtkommandanten, hielt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen, die Festansprache. Er würdigte in seiner Bilanz der 25 Jahre FPR Leistungen und Verdienste und bezeichnete die Freiwillige Polizei-Reserve als festen Bestandteil des öffentlichen Lebens der Stadt.
Der Gedanke, die Berliner Polizei für den Ernstfall durch Bürger der Stadt zur verstärken und dadurch zu entlasten, war gegen Ende der fünfziger Jahre entstanden. Die sowjetische Blockade Berlins, eins der markantesten Geschehnisse der Nachkriegszeit, lag zwar schon zehn Jahre zurück, doch hatte sich die ständige Bedrohung der Freiheit der Stadt aus dem Osten tief in das Bewußtsein der Berliner eingeprägt. Das Berlinultimatum, mit dem die Sowjetunion unter Partei- und Regierungschef Nikita Chruschtschow im November 1958 die Eingliederung von West-Berlin in ihren Machtbereich erzwingen wollte, war in frischer Erinnerung. Abermals waren die wichtigen Zugangswege, die Lebensmittel-, Rohstoff- und Energielieferungen sowie der Wirtschaftsverkehr bedroht. Dank der Festigkeit der Westalliierten konnte zwar die sowjetische Forderung nach „Umwandlung Westberlins in eine selbstständige politische Einheit", die dann wehrlos dem Ostblock eingegliedert werden sollte, zurückgewiesen werden;
doch man musste mit weiteren Versuchen massiver Einflussnahme rechnen.

Besondere Sorge bereitete die Möglichkeit eines ähnlichen Vorgehens wie 1948, das die Spaltung Berlins eingeleitet hatte. Damals hatten die Kommunisten mit Hilfe herbeigeordneter „Demonstranten" die in die Berliner Stadtverordnetenversammlung eindrangen und diese massiv störten, den Auszug der Stadtverordneten der westlichen Verwaltungsbezirke erzwungen. Die Gefahr, dass auf ähnliche Art und Weise stadtweite Unruhen ausgelöst werden könnten, bestand im übrigen auch noch nach dem Bau der Mauer 1961, da U-, S- und Eisenbahn zwar für den Personenverkehr gesperrt waren, für Betriebsfahrten und für den Güterverkehr aber weiterhin zur Verfügung standen.

 
   

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Schutz für lebenswichtige Einrichtungen

In dieser kritischen Zeit fasste der damalige Innensenator Joachim Lipschitz (SPD) den Plan zur Aufstellung einer aus Freiwilligen bestehenden Polizei-Reserve. Lipschitz ging davon aus, dass angesichts der komplizierten und sehr störanfälligen Situation Berlins alle lebenswichtigen Einrichtungen der Stadt, zum Beispiel Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Vorratslager, Industrieanlagen und öffentliche Verwaltungseinrichtungen, eines besonderen Schutzes bedurften.
Dies war an sich die Sache der Polizei; doch diese war zugleich auch für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verantwortlich. In Anbetracht des Umfangs der Aufgaben wurde klar, dass die Kräfte der Polizei für beides - Schutz wichtiger Objekte und Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung - nicht ausreichten. Hinzu kam, dass auf die Praxis der Bundesländer, einander auf Ersuchen durch Abordnung von Polizeikräften Hilfe zu leisten, wegen der besonderen Lage Berlins nicht zurückgegriffen werden konnte. Diese Überlegungen veranlassten den Berliner Senat und die westlichen Alliierten zu dem Entschluss, die Polizei durch die Schaffung einer freiwilligen Polizei-Reserve künftig vom Objektschutz zu entlasten.
Der Aufbau der FPR erforderte Behutsamkeit und Umsicht.
Einerseits hatten die Berliner zwar in der Nachkriegszeit ihren Freiheitswillen und ihre Zivilcourage immer wieder unter Beweis gestellt und waren entschlossen, „Störern in West-Berlin keine Chance einzuräumen"; andererseits aber hatten die schlimmen Erfahrungen staatlichen und damit auch polizeilichen Machtmissbrauchs in der Zeit des Nationalsozialismus in der Bevölkerung Vorbehalte geweckt, die berücksichtigt werden mussten.
Eine Hilfsorganisation für die Polizei konnte nicht als selbstständige Einheit aufgebaut werden, sondern musste in die Polizei integriert werden. Es wurde geprüft, ob sie der Schutz- oder der Bereitschaftspolizei zuzuordnen sei. Man entschied sich dann für die Schutzpolizei, um von vornherein jeden Verdacht auszuräumen, es solle eine paramilitärische Truppe aufgestellt werden. Ferner stellte sich die Frage des Personals. Da eine Polizeidienstpflicht nicht in Betracht kam, entschied man sich für Freiwillige. Es war an eine Zahl von etwa 6000 gedacht; doch erwies sich dies als Problem, so dass Werbung mit politischer Überzeugungsarbeit einhergehen musste. Mit großer Sorgfalt ging man auch daran, die Aufgaben zu beschreiben und deren Grenzen festzulegen. Der „Vater der Freiwilligen Polizei-Reserve", Senator Lipschitz, formulierte es seinerzeit so: „Es ist uns von Anfang an nur darum zu tun gewesen, eigentlich Selbstverständliches planvoll vorzubereiten und wirksam zu organisieren. Als selbstverständlich möchte ich die Notwendigkeit bezeichnen, im Falle von örtlichen Störversuchen in unserer Stadt den eigenen Arbeitsplatz zu schützen und den für die Sicherheit und Ordnung Berlins verantwortlichen Kräften den Schutz gewisser Objekte abzunehmen, damit sie dadurch in der Lage sind, an wirklichen Brennpunkten gegen Störenfriede energisch und wirkungsvoll vorzugehen".
Er fügte hinzu: „Wir wollen nicht in Kurzausbildung Männer wieder oder zum ersten Male zu Soldaten machen, sondern sie lediglich darin unterweisen, wie sie örtlichen Störenfrieden rasch und wirkungsvoll entgegentreten und ernsthafte Schädigungen von Personen und Sachen, womöglich gar unnötiges Blutvergießen, vermeiden. Eigentlich sollten sich die östlichen Machthaber darüber freuen, dass wir auf ein Mittel sinnen, den gerechten Zorn der Berliner Bürger über diejenigen, die ihren Frieden stören, in einer Weise zu kanalisieren, die sicherstellt, dass auch der unbändigste Agitator schnell unschädlich gemacht wird, ohne ernsthaften Schaden zu nehmen".
Lipschitz gehörte zu der Generation, die noch am eigenen Leibe verspürt hatte, wie urplötzlich politische Kontroversen in Chaos umschlagen können und wie sehr es darauf ankommt, Gefahren zu erkennen und gegen östliche Übergriffe Vorsorge zu treffen. Der Senator wollte handeln, damit nicht andere handelten.
Seine Aufgabenbeschreibung bestimmte maßgeblich Organisation und Ausbildung. Entsprechend der Vorstellung vom „Schutz des eigenen Arbeitsplatzes" sollte die Freiwillige Polizei-Reserve nicht in herkömmlicher Weise - in Gruppen, Züge und Hundertschaften -, sondern in „Objekte" gegliedert werden. Die benötigten Kräfte sollten möglichst aus dem eigenen zu schützenden Objekt stammen.
Für die Ausbildung stellte die Polizei aus ihren Revieren geeignete Beamte zusammen und bereitete sie auf ihre künftige Aufgabe vor. Nachdem eine ausreichende Zahl von Bewerbungen eingegangen und die Bewerber den Einstellungsrichtlinien der Polizei entsprechend überprüft waren, begann 1961 der erste Lehrgang. Die Ausbildung erfolgte an zwei Abenden pro Woche oder wahlweise an jedem Sonntagvormittag und erstreckte sich über drei Monate. Unter den Freiwilligen waren Beamte des höheren Dienstes der Innenverwaltung, Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und Funktionsträger der parlamentarischen Parteien.

 
   

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FPR - Mitglieder aus allen Berufen

Die berufliche Zusammensetzung der FPR-Angehörigen umfasst im übrigen bis heute ein breites Spektrum. Aus dem öffentlichen Dienst finden sich Beamte aller Besoldungsgruppen: Bezirksbürgermeister, Behördenchefs, Richter und Staatsanwälte gehen mit ihrem Beispiel voran. Neben Freiberuflichen und selbstständigen Handwerkern reicht der Bogen bei der freien Wirtschaft vom Hilfsarbeiter bis zum leitenden Angestellten.
In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die Zugehörigkeit zur Freiwilligen Polizei-Reserve nicht die deutsche Staatsangehörigkeit voraussetzt. So gehören gegenwärtig 65 Ausländer - überwiegend türkische Staatsbürger und auch drei Frauen - der FPR an. Verlangt werden allerdings ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Zunächst wurden die „Feierabend-Lehrgänge" beibehalten. Doch stellte sich schon bald heraus, dass diese Art der Ausbildung zu viel Zeit bis zum Erreichen der Sollstärke in Anspruch nahm. Außerdem gab es anfangs weder eine förmliche Bindung durch eine Verpflichtung, noch waren die Reservisten rechtlich ausreichend abgesichert. Diesen Mängeln trug das „Gesetz über die Freiwillige Polizei-Reserve (FPRG)" Rechnung, das am 25. Mai 1961 in Kraft trat. Das Gesetz in Stichworten (vollständiger Text):

-

 Entlastung der Schutzpolizei beim Objektschutz.

-

 Die Heranziehung zum Polizeivollzugsdienst soll nur erfolgen, wenn die vorhandenen Polizeikräfte nicht

   ausreichen.
-  Dem Reservisten werden Unterkunft und Verpflegung, Bekleidung und Ausrüstung unentgeltlich gewährt. Er hat
   Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen (derzeit für jeden Tag der Ausbildung bzw. der Heranziehung
   zur Dienstleistung 4,90- DM, während des Tagesdienstes eine warme Mahlzeit, während des Nachtdienstes
   Kaltverpflegung, Teilnehmer an den Abendveranstaltungen des Fortbildungs- und Betreuungsprogramms
   erhalten für jede Veranstaltung z.Z. 5,40- DM).

-

 Während der Heranziehung zur Ausbildung oder Dienstleistung besteht das Arbeitsverhältnis fort. Wegen seiner

   FPR - Zugehörigkeit darf dem Reservisten nicht gekündigt werden.

-

 Dem Arbeitgeber werden gezahlter Lohn und die Nebenkosten erstattet. Das gilt nicht für den öffentlichen Dienst.

-

 Die Polizei-Reservisten erhalten während der Ausbildung bzw. Dienstleistung freie Heilfürsorge.

-

 Durch die Bestellung verpflichtet sich der Reservist zur Übernahme polizeilicher Aufgaben und erhält bestimmte

   Befugnisse übertragen.

Die „Verordnung zur Übertragung bestimmter Befugnisse der Polizeibehörde auf die Angehörigen der Freiwilligen Polizei-Reserve" vom Februar 1976 enthält polizeirechtliche Vorschriften, die der Reservist im Rahmen des Objektschutzes wahrnehmen darf:

-

 Freiheitsentziehungen

-

 Sicherstellungen

-

 Durchsuchungen von Personen, Sachen, Wohnungen

-

 Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) über zulässige Zwangsmittel und die      

 

 Ausübung unmittelbaren Zwanges.

-

 aus dem Strafprozessrecht das Jedermannsrecht zur vorläufigen Festnahme.

Nach Inkrafttreten des FPR-Gesetzes wurden 14tägige Grundlehrgänge eingeführt, für deren Besuch nunmehr die Freistellung von der Arbeit erfolgte. Am 01. September 1961 wurden die ersten Polizei-Reservisten zu Angehörigen der Freiwilligen Polizei-Reserve bestellt. Die Verpflichtung wurde durch Handschlag und Aushändigung einer Urkunde vorgenommen. Dies bedeutete die Übernahme der Rechte und Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergaben, und begründete ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis besonderer Art zum Land Berlin.
Die Aufstellung der FPR nahm die DDR zum Anlass für heftige Kampagnen in den staatlichen Medien. „DDR-Protest gegen Brandts SA", „Geheime Schlägergarde in West-Berlin", „Alte Kameraden marschieren für Lipschitz", „Senat rekrutiert Freikorps", „West-Berlin bildet geheime Bürgerkriegstruppen aus", „Gesetz über die bewaffnete Frontstadttruppe" - so lauteten die Schlagzeilen aus Ost-Berlin, wo bereits seit 1953 schwerbewaffnete und ideologisch stramm ausgebildete „Betriebskampfgruppen" unter der Führung der SED aufgebaut worden waren.
Die FPR ließ sich davon jedoch nicht anfechten. Gestützt auf einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung wurden Organisation und Ausbildung ständig weiter verbessert. So erwies sich die Organisationsform der über das ganze Stadtgebiet verteilten „Objekte" als nicht praktikabel. Führung, Kräfteausgleich und Dienstaufsicht waren nicht gewährleistet; die Frage der Unterbringung der Kräfte von Kleinobjekten war nicht zu lösen. Der ursprüngliche Gedanke „Jeder schützt seinen Arbeitsplatz" wurde daher aufgegeben, und an die Stelle der Objekte" trat die bewährte Struktur der Gruppen, Züge und Hundertschaften. Objektschutz-Hundertschaften wurden den örtlichen Polizeidirektionen unterstellt, die diese, den Erfordernissen entsprechend, einsetzten.

 
   

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Besondere Ausbildung in Rechtskunde

Bei der Ausbildung wurde in verstärktem Maße Wert auf Dienst- und Rechtskunde gelegt. Mit besonderem Nachdruck wird die Einsicht gefördert, dass Recht und Rechtskenntnisse Grundlagen polizeilichen Handelns sind und nicht dazu dienen, dem Polizeibeamten die Arbeit zu erleichtern, sondern ihm im Interesse der Bürger Schranken setzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Lange Zeit wurde der 14tägige Grundlehrgang als ausreichend erachtet, um die Reservisten danach einer Hundertschaft zuzuteilen. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass die Grundausbildung zu kurz war, da die älteren Reservisten im Laufe der Zeit ihr Wissen vertieft und durch Einsätze Erfahrungen gesammelt hatten. Um den Ausbildungsstand der jungen Reservisten zu verbessern, wurde daher ein zweiwöchiger Grundwiederholungslehrgang eingefügt, ehe sie einer Hundertschaft zugewiesen werden. Ferner werden alle Reservisten im Verband ihrer Hundertschaft zur Auffrischung ihrer Kenntnisse zweimal im Jahr zu einwöchigen Wiederholungslehrgängen herangezogen.
Polizei-Reservisten versehen keinen Einzeldienst wie Beamte der Schutzpolizei; Objektschutz wird vielmehr in geschlossenen Einheiten versehen. Die Dienstaufsicht erfolgt durch die übergeordnete Polizeidienststelle. Treten Situationen ein, in denen sich Reservisten überfordert fühlen oder ihre Befugnisse nicht ausreichen, so müssen sie einen Funkstreifenwagen anfordern. Bei größeren Einsätzen liegt die Führung ohnehin in Händen von Schutzpolizeibeamten. Polizei-Reservisten sind also immer „angebunden".
Ihre Ausbildung besteht jedoch nicht nur aus Theorie. Für den Objektschutz erforderliche Einsatzformen müssen geübt werden, um im Ernstfall Störer schnell und wirksam aus Objekten und Anlagen entfernen zu können. Posten- und Streifendienst sind darüber hinaus ebenso Gegenstand von Übungen wie die Durchsuchung eines Geländes. Der Umgang mit den zur Verfügung stehenden Waffen (Pistolen, Maschinenpistolen und Gewehre) wird besonders sorgfältig geübt. Eingehend werden die Reservisten durch Waffenunterricht und anschließendes Schulschießen mit ihren Waffen vertraut gemacht. Dank der gründlichen Ausbildung hat es in den 25 Jahren des Bestehens der FPR noch keinen einzigen Unfall gegeben. Geeignete Polizei-Reservisten können sich zu einer Sonderausbildung als Gruppen-, Zug- oder Hundertschaftsführer bewerben (Sammelbezeichnung „Unterführer"). In einem 14tägigen Lehrgang, der mit einer Prüfung abschließt, werden sie auf ihre jeweiligen Funktionen vorbereitet. Diese Unterführer nehmen dann zur Vertiefung ihres Wissens in regelmäßigen Abständen an speziellen Wiederholungslehrgängen teil, bei denen sie sich auch noch weiter qualifizieren können. Die erhöhte Verantwortung soll gut geeignete Reservisten nicht davon abhalten, sondern einen zusätzlichen Anreiz bieten, sich für Führungsaufgaben zu bewerben.
Die Einsatzfahrzeuge der FPR werden von Reservisten gesteuert. Berufskraftfahrer - insbesondere die Busfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe - haben die Möglichkeit, nach entsprechender Überprüfung die Erlaubnis zum Führen von Polizeifahrzeugen zu erhalten. Ferner führt der polizeiärztliche Dienst in gewissen Abständen mehrtägige Lehrgänge in Erster Hilfe durch. Eine erfolgreich abgeschlossene Schlussübung wird den Freiwilligen bescheinigt. Wiederholungslehrgänge sorgen für die Auffrischung und Ergänzung der Kenntnisse.
Zwischen den Lehrgängen wird ein umfangreiches Fortbildungs- und Betreuungsprogramm angeboten, das in Abendveranstaltungen stattfindet. Dazu gehören:

-

 Ehrenscheiben- und Preisschießen mit der Dienstpistole.

-

 Einsatzbezogenes Schießen mit der Dienstpistole.

-

 Dienstkunde.

-

 Verhalten am Tatort.

-

 Verhalten bei Bränden.

-

 Unterweisung bei der Verkehrsregelungszentrale, bei der Funkbetriebszentrale und den Fernmeldezentralen

 

 örtlicher Direktionen.

-

 Unterweisung beim Dezernat „Öffentlichkeitsarbeit" des Polizeipräsidiums über polizeiliche aktuelle Themen

-

 Besuch des Kriminalmuseums.

-

 Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und Teilnahme an diversen sportlichen Disziplinen in den

 

 Sporteinrichtungen der Polizei.

-

 Einweisung in die Aufgaben und die Struktur der Polizeidirektionen

-

 einwöchige Internatslehrgänge für FPR-Unterführer in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische

 

 Bildungsarbeit.

Die Ausbildungsstätten für die FPR befinden sich in den Polizeiunterkünften. Dies erweist sich als vorteilhaft, weil die Reservisten den Polizeibeamten, die dort ihren Dienst versehen, „über die Schulter schauen" können. So erhalten sie einen besseren Einblick in den polizeilichen Alltag. Besonders die hohe personelle Belastung durch häufige Sondereinsätze der Polizei erweckte bei den Reservisten schon früh den Wunsch, ihre aktiven Kollegen stärker zu unterstützen, also nicht nur bei der Polizei ausgebildet zu werden, sondern auch mit ihr Dienst zu tun. Während dies zunächst aus politischen Rücksichten unterblieb, ist heute die Verwendung der Freiwilligen Polizei - Reserve im Polizeidienst gewährleistet. Die Freiwilligen tragen weder Polizeiuniform noch Dienstgradabzeichen. Nach mehreren Übergangslösungen ist es heute eine graue Uniform mit einem Ärmelschild mit dem Berliner Wappen und der Umschrift „Berlin-Freiwillige Polizei-Reserve". Unterführertragen ihre Funktionsabzeichen auf den Schulterklappen. Jeder Polizei-Reservist bewahrt seine Uniform und Ausrüstung (aber keine Waffen) zu Hause auf; doch darf er sie nur während des Dienstes tragen. Auf dem Wege zum bzw. vom Dienst trägt er Zivil. Bei besonderen Anlässen kann von dieser Regelung abgewichen werden.

 
   

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Hilfe bei Staatsbesuchen und gegen Borkenkäfer

Bei vielen Anlässen in den zurückliegenden Jahren hat die FPR wesentlich dazu beigetragen, der Schutzpolizei ihre Aufgabe zu erleichtern. So hat sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags diverse Aufgaben übernommen, zum Beispiel:

-

 bei den Maifeiern auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude in den Jahren 1962 bis 1968

-  bei Staatsbesuchen wie denen des amerikanischen Präsidenten J. F. Kennedy (1963), der englischen Königin
   Elisabeth II. (1965), des Schahs von Persien (1967),
-  an den drei Spieltagen der Fußball - Weltmeisterschaft 1974,
-  den Objektschutz von Polizeiunterkünften rund um die Uhr von 1975 bis 1979 (mit mehr als 355 000 Stunden),
-  bei der Schwimm-Weltmeisterschaft 1978,
-  bei Großveranstaltungen des SFB und des RIAS.
-  beim Berlin - Besuch des amerikanischen Präsidenten Ronald Reagan im Juni 1987 mit rd. 900 Reservisten,
   um die Polizei von Objektschutzaufgaben zu entlasten.
-  seit 1984 jährlich mit rd. 700 Mann bei der Alliierten Parade.
   

Auch in Notfällen konnte auf die FPR zurückgegriffen werden. Dies war der Fall:

   
-  beim Umzug der Staatsbibliothek 1972, als der gesamte, unersetzliche Bücherbestand durch sintflutartigen
   Regen vernichtet zu werden drohte und Zehntausende von Bänden, Dokumenten und Folianten ins Trockene
   gebracht wurden,
-  bei der Borkenkäfer - Sonderschicht im Frühjahr 1973 im Grunewald, als es nach schweren Sturmschäden zu
   einer bedrohlichen Schädlingsplage gekommen war und über 400 FPR - Männer im 14tägigen Einsatz das
   Unterholz lichteten, befallenes Geäst und Gestrüpp verbrannten.

Angesichts der ständigen Überbeanspruchung der Polizei, der dadurch wachsenden Zahl an Überstunden sowie der angestrebten Attraktivitätssteigerung des Dienstes in der FPR waren immer neue Überlegungen erforderlich: Es galt, die Schutzpolizei im gesetzlichen Rahmen des Ausbildungsdienstes der FPR noch wirkungsvoller zu unterstützen. Vor allem Objektschutzaufgaben, die eine erhebliche Zahl von Polizeibeamten banden, konnten von Polizei-Reservisten übernommen werden, Beamte dadurch für andere Aufgaben freigesetzt werden. Dabei mussten allerdings Zwangsläufigkeiten im Ausbildungsturnus der FPR berücksichtigt werden: Die Reservisten sollen nur zweimal im Jahr zur Ausbildung herangezogen werden. Dazu sind jedoch nur 36 Wochenstunden erforderlich. Eine Überbrückung erfolgt dadurch, dass während der Urlaubszeit und in Wochen mit Feiertagen keine Lehrgänge stattfinden. Ferner darf während der Heranziehung zur Dienstleistung im Polizeivollzugsdienst die Ausbildung nicht vernachlässigt werden, denn die Freiwilligen leisten in der Regel nur zweimal im Jahr Dienst. Diese Überlegungen führten dazu, dass die FPR in ausgesuchten Streifenbereichen zum mobilen Objektschutz herangezogen wurde. Gab es bis dahin grundsätzlich entweder nur Ausbildung oder Dienstleistung im Polizeivollzugsdienst im (bisher noch nicht eingetretenen) Alarmfall, wobei immer wieder Ausnahmen gemacht werden mussten, wurden nun die Ausnahmen zur Regel: die Heranziehung zur Dienstleistung während der Ausbildung.
Innensenator Heinrich Lummer (CDU) erkannte, dass es notwendig war, die „Effektivität der FPR zu verbessern" Das hieß: die Möglichkeiten der FPR auszuschöpfen, wobei klar war, dass bei stärkerer Einbindung der FPR in schutzpolizeiliche Aufgaben die Trennlinie zur Polizei erhalten bleiben musste. Innensenator Lummer machte die FPR mobil. Zu ihrem 20. Geburtstag im September 1981 hatte er beklagt, dass die FPR zu einem „lebendem Denkmal erstarrt" sei. Ein Jahr später wurde die FPR erstmals im mobilen Objektschutz eingesetzt. Er besteht darin, bestimmte Gebäude und Anlagen, die keiner ständigen Überwachung bedürfen, zu Kontrollen, Aufklärung im Nahbereich und zur Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen anzusteuern. Während der Streifenfahrten stehen die Reservisten über Funk ständig mit ihrer Einsatzdienststelle in Verbindung. Bevor die Freiwilligen zu Streifenfahrten eingeteilt werden, haben sie in ihrer Freizeit an einer vorbereitenden Besprechung teilzunehmen.

 
 

 

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FPR nicht mehr nur „Männersache"

Die Dienstzeitregelung der FPR bezieht sich auf normale Zeiten. Im Alarmfall steht die FPR hingegen nach Anruf für die gesamte Dauer des Alarms voll zur Verfügung. Das angestrebte Ziel, Polizeikräfte dadurch für andere Aufgaben freizumachen und den Dienst bei der FPR attraktiver zu gestalten, ist erreicht worden. Seit Beginn der Objektschutzstreifen im Oktober 1982 sind bis Mitte 1987 durch 16 000 Reservisten über 500 000 Einsatzstunden geleistet worden. Auch der Dienst in der FPR ist heute - wie in vielen anderen Berufen auch - längst nicht mehr „Männersache" Seit dem 1. Juli 1985 werden aufgrund einer Vielzahl von Bewerbungen auch Frauen in die Freiwillige Polizei-Reserve aufgenommen. Etwa 200 Frauen haben bisher ihren ersten Grundausbildungslehrgang abgeschlossen. Ihre Integration verlief problemlos. Gemischte Lehrgänge erwiesen sich in vielerlei Hinsicht als vorteilhafter als reine Frauenlehrgänge:

-  Es gibt weder in der Ausbildung noch im Einsatz Unterschiede zwischen Männern und Frauen.
-  Die Frauen haben Anspruch auf Gleichbehandlung.
-  Die Konkurrenz zwischen den Geschlechtern verbessert die Leistungsbereitschaft.
-  Die Umgangsformen haben sich gehoben.
-  Anfängliche Vorbehalte der Männer sind leichter und schnell abzubauen.

Die zur Zeit ihrer Gründung ursprünglich angestrebte Sollstärke von 6000 Mann wurde nur in den Anfangsjahren einmal, nämlich 1964, fast erreicht. Die politische Entspannung in und um Berlin blieb verständlicherweise nicht ohne Rückwirkung auf die Mitgliedstärke der FPR. Krankheit, Alter, langjährige Dienstzeit oder starke berufliche Belastungen veranlassten eine Reihe von Freiwilligen zum Abschied. Dieser Trend ist seit 1981 gestoppt. Die Stärke der FPR hat sich bei 3000 stabilisiert. Derzeit gehören etwa 2800 Männer und 200 Frauen der FPR an. Seit ihrem Bestehen sind rund 15 000 Reservisten ausgebildet worden, die auch ihren Dienst ausübten. Die Freiwillige Polizei-Reserve ist als eine große Bürgerinitiative zu charakterisieren. Dies hob auch der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen - selbst Polizei-Reservist seit seiner Studentenzeit - hervor, als er in seiner Festrede am 24. Oktober 1986 sagte: „Die Angehörigen der Freiwilligen Polizei-Reserve können am ehesten und vor allem am glaubwürdigsten in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis und vor allem in der Öffentlichkeit oder auch an ihrem Arbeitsplatz dafür werben, dass es - und dies beziehe ich nicht nur auf die innere Sicherheit - nicht angeht, dass der Bürger vom Staat immer nur fordert. Unser Staat, unser Gemeinwesen ist eine Republik. Das kommt von "res publica" und heißt wörtlich übersetzt: "Öffentliche Sache". Von daher gesehen ist der Staat und ist die innere Sicherheit auch eine öffentliche Sache aller und nicht nur eine Expertenangelegenheit einiger weniger. Hier ist die tätige Mitwirkung von allen notwendig. Auch wenn es nicht im unmittelbaren Einsatz ist, was es ja auch nicht sein kann, so ist Mitwirkung doch in der konkreten, in der moralischen, in der faktischen Unterstützung und Anerkennung der Polizei, wie auch von  anderen, die sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung immer wieder bemühen müssen, möglich und wünschenswert. Dafür ist die Freiwillige Polizei-Reserve ein anschauliches und - ich wiederhole - vorbildliches Beispiel. Und ich würde mir wünschen, dass dieses Beispiel durch überzeugendes Auftreten und Werben nach außen noch deutlicher wird".

 
   

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Freiwillige auch in anderen Ländern

Die FPR ist in ihrer Entstehung, ihrem Werdegang und ihrer Verwendung in der Bundesrepublik einmalig. Dennoch gab und gibt es, auch im Ausland, ähnliche Einrichtungen. Abgesehen von den in Deutschland während der Wirren 1919 entstandenen Bürgerwehren, so in Hamburg die „Stadtwehr" und in Bremen die „Einwohnerwehr", die heute nicht mehr existieren, gibt es in Baden-Württemberg seit 1963 den Freiwilligen Polizei-Dienst, der heute etwa 4 000 Mitglieder hat. Sie versehen Dienst als „Feierabend - Polizeivollzugsbeamte" und unterstützen die reguläre Polizei bei der Verkehrsregelung, der Unfallaufnahme und der Erstattung von Anzeigen, sie sind Beifahrer im Funkstreifenwagen und tragen - mit geänderten Abzeichen - die normale Polizeiuniform. Frauen werden nicht aufgenommen.
In Großbritannien gibt es auf Grund eines Gesetzes aus dem Jahre 1871 „Special Constables". Das sind heute etwa 45 000 Männer und Frauen aus fast allen Berufen, die sich freiwillig bereit erklärt haben, im Bedarfsfall als Hilfspolizisten unentgeltlich tätig zu sein. Der Aufgabenbereich der „Special Constables" ist örtlich verschieden; in einigen Distrikten werden sie regelmäßig zum normalen Polizeidienst herangezogen, in anderen werden sie nur aus besonderen Anlässen - zum Beispiel bei öffentlichen Großveranstaltungen und Aufzügen - eingesetzt. Während ihres Dienstes haben sie die Rechte und Pflichten regulärer Polizeibeamter. In Amsterdam ist 1956 ein Polizei - Freiwilligenkorps geschaffen worden, das bei besonderen Anlässen die Gemeindepolizei der Stadt unterstützt. In New York bestand von 1918 bis 1937 eine „Police Reserve", der Bürger der Stadt aus eigenem Entschluss angehörten und die - zeitlich beschränkt - alle polizeilichen Aufgaben wahrnahm. Heute wird dort eine „Auxiliary Police" unterhalten.

 
   

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Die Anweisung des Senats von Berlin über die Einführung eines Ehrenzeichens für die Freiwillige Polizei-Reserve (FPR-Ehrenzeichen) vom 4. Dezember 1984

1 - Bezeichnung

Zur Anerkennung von Verdiensten um die Freiwillige Polizei-Reserve des Landes Berlin wird ein „FPR-Ehrenzeichen" gestiftet.

2 - Personenkreis

(1) Das FPR-Ehrenzeichen wird in drei Stufen verliehen:

Stufe 1: Silbernes FPR-Ehrenzeichen,
Stufe 2: Goldenes FPR-Ehrenzeichen,
Sonderstufe des FPR-Ehrenzeichens.

(2) Mit der Silbernen FPR-Ehrenzeichen können Angehörige der Freiwilligen Polizei-Reserve unabhängig von der Dauer ihrer Zugehörigkeit ausgezeichnet werden, wenn sie sich im Rahmen der von ihnen übernommenen Aufgaben verdient gemacht haben.

(3) Mit dem Goldenen FPR-Ehrenzeichen können Angehörige der Freiwilligen Polizei-Reserve unabhängig von der Dauer ihrer Zugehörigkeit ausgezeichnet werden, wenn sie sich in besonderem Maße um die Freiwillige Polizei-Reserve verdient gemacht haben.

(4) Mit der Sonderstufe des FPR-Ehrenzeichens kann jedermann ausgezeichnet werden, der sich in besonderem Maße um die Freiwillige Polizei-Reserve verdient gemacht
hat, ohne Angehöriger der Freiwilligen Polizei-Reserve zu sein.

3 - Form

(1) Das FPR-Ehrenzeichen der Stufen 1 und 2 besteht aus einem 45 x 45 mm großen, rot emaillierten, weiß gefassten Kreuz mit geschwungenen, dreispitzigen Kanten in der Art eines verbreiterten Pisaner Kreuzes, dem ein weiß emaillierter Rundschild mit farbigem Polizeistern und Landeswappen aufgelegt ist. Aus den vier Einbuchtungen des Kreuzes und den Winkeln der Kanten wächst ein silberfarbenes (Stufe 1) bzw. goldfarbenes (Stufe 2) stilisiertes Blattornament hervor. Die Rückseite des Kreuzes trägt in erhabener Schrift die Worte: „Für Verdienste um die Freiwillige Polizei-Reserve des Landes Berlin". Das Band ist weiß-rot mit silber- bzw. goldfarbener Einfassung.

(2) Das FPR-Ehrenzeichen der Sonderstufe besteht aus einem 45 x 45 mm großen, rot emaillierten, goldfarben gefassten Steckkreuz mit konkaven Armen in der Art des Leopoldkreuzes, dem ein weiß emaillierter Rundschild mit farbigem Polizeistern und Landeswappen aufgelegt ist. Aus den Winkeln der Kreuzarme wächst je ein goldfarbenes Eichenblatt hervor. Die Rückseite des Kreuzes trägt in erhabener Schrift die Worte: „Für Verdienste um die Freiwillige Polizei-Reserve des Landes Berlin". Alle goldfarbenen Teile des Kreuzes sind vergoldet.

(3) Im übrigen sind für die Gestaltung des FPR-Ehrenzeichens die als Anlage beigefügten Muster maßgebend.

4 - Trageweise

Das FPR-Ehrenzeichen darf im Original bei feierlichen Anlässen getragen werden. Die kleine Ordensschnalle kann an der Dienstbekleidung im Ausbildungsdienst sowie bei Einsätzen getragen werden. Die Anstecknadel ist nur zum Tragen an der Zivilkleidung bestimmt.

5 - Besitznachweis; Ersatz verloren gegangener Ehrenzeichen

(1) Über die Verleihung erhält der Empfänger eine vom Senator für Inneres unterzeichnete Urkunde.

(2) Das FPR-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Empfängers über.

(3) verloren gegangene FPR-Ehrenzeichen werden nicht ersetzt; sie können als Ersatzstücke auf eigene Kosten beschafft werden. Interessenten müssen Sammlerstücke auf eigene Kosten im freien Handel erwerben.

6 - Verleihende und aushändigende Stelle

Die Ehrenzeichen werden vom Senator für Inneres verliehen und ausgehändigt.

7 - Richtlinien

Die Richtlinien zur Ausführung dieser Allgemeinen Anweisung erlässt der Senator für Inneres.

8 - Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschriften treten am 4. Dezember 1984 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 3. Dezember 1994 außer Kraft.

 
 

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  *2)

Richtlinien zur Ausführung der Allgemeinen Anweisung über die Einführung eines Ehrenzeichens für die Freiwillige Polizei-Reserve (FPR-Ehrenzeichen), vom 25. April 1985

Auf Grund des § 6 Abs. 2 Buchstabe b  / AZG wird bestimmt:


1 - Das Ehrenzeichen nach der Allgemeinen Anweisung über die Einführung eines FPR-Ehrenzeichens vom 4. Dezember 1984 (ABl. S. 158) wird grundsätzlich auf Antrag verliehen.

 Die Entscheidung, ob das Ehrenzeichen verliehen wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen der verleihenden Stelle. Diese prüft auch, ob Umstände in der Person des Vorgeschlagenen der Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen entgegenstehen.

Bei Vorstrafen ist neben ihrer Art und Höhe die Gesamtpersönlichkeit des Vorgeschlagenen zu würdigen.

2 - Das FPR-Ehrenzeichen wird erstmalig im Jahre 1986 aus Anlass des 25. Jahrestages der Gründung der Freiwilligen Polizei-Reserve, ab 1987 grundsätzlich zweimal im Jahr verliehen.

3 - Antragsberechtigt ist der Polizeipräsident in Berlin. Antrag und Verleihung des Ehrenzeichens der Stufen 1 und 2 kann nur für bei Antragstellung aktive Angehörige der Freiwilligen Polizei-Reserve gestellt werden.

4 - Anträge sind mit vorbereiteter Verleihungsurkunde gesammelt jeweils zum 1. Februar und 1. September eines jeden Jahres an den Senator für Inneres, Abteilung III, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, zu richten.

5 - Die Anträge müssen die Stufe des beantragten Ehrenzeichens und folgende Angaben enthalten:

      a) Ausführliche Begründung, worin die (besonderen) Verdienste des Vorgeschlagenen liegen,

      b) Art und Höhe bekannter Vorstrafen.

Verdient macht sich ein Angehöriger der Freiwilligen Polizei-Reserve insbesondere durch dauerhafte Übernahme und vorbildliche Ausübung besonderer Funktionen (z. B. Unterführer, Zugführer, Hundertschaftsführer).

Besondere Verdienste werden in der Regel anzunehmen sein, wenn ein Angehöriger der Freiwilligen Polizei-Reserve seine dienstlichen Pflichten unter bewusstem Einsatz seines Lebens oder unter besonders schwierigen Umständen erfüllt hat und damit einen besonderen Beweis von Mut und Opferbereitschaft für das Gemeinwohl erbracht hat.

Besondere Verdienste im Sinne der Sonderstufe des Ehrenzeichens können sowohl theoretischer als auch praktischer Natur sein. Für die Verleihung kommen insbesondere Personen in Betracht, die durch ihre Bemühungen zum Ansehen, zum Bestehen und zum Erhalt der Freiwilligen Polizei-Reserve beitragen.

Vollzugsbeamten können für Leistungen, die sie in dienstlicher Eigenschaft erbracht werden, wenn sie sich damit in überragender Weise um die FPR verdienst gemacht haben.

6 - Das Ehrenzeichen kann auf Grund eigener Sachverhaltsermittlungen des Senators für Inneres verliehen werden.

7 - Die Verleihungsurkunden tragen außer dem Berlinwappen das große Landessiegel und haben unter Angabe von Ort und Datum der Verleihung sowie der Unterschrift des Senators für Inneres folgenden Wortlaut:

      a) „In Würdigung der (besonders) verdienstvollen Tätigkeit in der Freiwilligen Polizei-Reserve verleihe ich  ... das FPR-Ehrenzeichen am Bande in Silber (Gold).“ oder

      b) „In Würdigung der besonderen Verdienste um die Freiwillige Polizei-Reserve verleihe ich … das FPR-Ehrenzeichen der Sonderstufe.“

8 - Das Ehrenzeichen darf im Original nur bei feierlichen Anlässen getragen werden; dazu gehören insbesondere der Tag der Verleihung und Staatsempfänge.

Das Original des Ehrenzeichens, die kleine Ordensschnalle (an Dienstkleidung im Dienst) und die Anstecknadel (an der Zivilkleidung) werden auf der linken oberen Brusthälfte getragen. Die Anstecknadel ist nur an angemessener Zivilkleidung (Anzug, Kostüm) zu tragen. Die Erlasse über das Tragen von Orden, Ehrenzeichen und Sportabzeichen an der Dienstkleidung der Polizei und der Berliner Feuerwehr sowie sonstige Trageregelungen für Vollzugsbeamte bleiben hiervon unberührt.

9 - Auszeichnungen mit dem Ehrenzeichen der Sonderstufe sind im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen.

10 - Diese Richtlinien treten mit Ablauf des 3. Dezember 1994 außer Kraft.

 
   

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Über den Autor
 

      (Paul Süß)

Geboren 1921 in Berlin. Von 1940 bis zum Kriegsende Soldat. Anschließend Hilfspolizist in Flensburg und Kumpel im Ruhr-Bergbau. Seit Mitte 1946 in der Berliner Schutzpolizei, mehrjährige Tätigkeit auf Revieren, Reviervorsteher. 1961 als Polizeihauptkommissar beim Kommando der Schutzpolizei mit der Vorbereitung der Aufstellung der FPR betraut. Von 1961 bis 1970 erster FPR-Chef. 1971 bis 1974 Abteilungsleiter der Schutzpolizei in der Polizeischule, von 1974 bis zur Pensionierung im Jahr 1981 erneut Chef der FPR. Am 27. Oktober 1987 verstarb der Autor.

 
   
 
 

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Copyright

Die Schriftenreihe Berliner Forum wird herausgegeben vom Presse- und Informationsamt des Landes Berlin. Die Hefte erscheinen in zwangloser Folge. Grafische Gestaltung nach dem Berlin - Layout. Redaktion: Götz von Coburg.
Fotos: *1)Landesbildstelle Berlin (S. 11,14, 28,38), Senatsverwaltung für Inneres (S.1, 12, 13, 15, 16, 25, 26, 39 und 42).
Gedruckt bei Kupijai & Prochnow, D-1000 Berlin 61, Bestell- und Abholadresse: Informationszentrum Berlin, Hardenbergstraße 20, D-1000 Berlin 12.
Copyright 1987 by Presse- und Informationsamt des Landes Berlin.
Printed in Germany.

 
 

„Forum"-Hefte dürfen nicht gegen Entgelt weitergegeben werden.

 
   

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  Nachtrag vom Webmaster

Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde der Aufgabenbereich auf ganz Berlin und um folgende Aufgaben erweitert:

-  Unterstützung im polizeilichen Streifendienst
-  Verkehrsüberwachung
-  Schulwegsicherung
-  Sicherung von öffentlichen Grün-, Erholungs- und Friedhofsanlagen.
-  Kurierfahrten

1999 wird die Freiwillige Polizei-Reserve neu strukturiert und erhält den Namen "Freiwilliger Polizeidienst". - Der Freiwillige Polizeidienst hat die Aufgabe, die Polizei bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterstützen und zu entlasten. (Gesetzestext dazu.)

Der Freiwillige Polizeidienst kann eingesetzt werden:
-  zur Sicherung und zum Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen,
-  zur Überwachung des Straßenverkehrs,
-  im polizeilichen Streifendienst,
-  zum Streifendienst in Grün- und Erholungsanlagen, Wäldern und auf Friedhöfen,
-  bei öffentlichen Veranstaltungen,
-  als Kurier- und Transportdienst.

Im Jahre 2002 wurde der Freiwillige Polizeidienst per Gesetz vom Berliner Senat aufgelöst, da er wegen der neuen politischen Verhältnisse im Zuge der Wiedervereinigung für nicht mehr erforderlich erachtet wurde. Kostengründe sollen auch zur Einstellung des "Freiwilligen Polizeidienstes" geführt haben.

 

 
 
Die Rechtschreibung der Original-Vorlage wurde korrigiert und dem heutigen Standard angepasst.
 
*1)
Die Landesbildstelle Berlin hatte ihren Sitz in Tiergarten (Moabit), Wikingerufer 7 und im Gebäudekomplex Levetzowstraße Nr. 1–2, sowie in der Gotzkowskystraße Nr. 20.
Die  Landesbildstelle war seit 1928 als Film- und Bildamt der Stadt Berlin in städtischer Verwaltung und erhielt 1938 ihren Namen. Am 1. Juli. 2000 wurde sie gemeinsam mit dem Berliner Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung und Schulentwicklung aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Berliner Landesinstitut für Schule und Medien errichtet, mit den Bereichen Medienpädagogik, Informations- und Kommunikationstechnik, Medienverleih und technische Dienste.
 
*2)
Richtlinien zur Ausführung der Allgemeinen Anweisung über die Einführung eines Ehrenzeichens für die Freiwillige Polizei-Reserve (FPR-Ehrenzeichen), vom 25. April 1985 - Dieser Artikel wurde von uns zugefügt,

 

 

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Quelle: PHSB e. V. - Archiv

Sand: 06.02.2010

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