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Bürger für Berlin
- 25 Jahre Freiwillige Polizei-Reserve (1986) |
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Ein Bericht von Paul Süß aus
dem Jahr 1987 |
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Inhalt:
Bürger für Berlin
Schutz für
lebenswichtige Einrichtungen
FPR - Mitglieder aus allen
Berufen
Besondere Ausbildung in
Rechtskunde
Hilfe bei
Staatsbesuchen und gegen Borkenkäfer
FPR nicht mehr nur
„Männersache"
Freiwillige auch in anderen Ländern
Das Gesetz über die FPR (FPRG) - 25.5.1961
Verord. zur Übertragung bestimmter Befugnisse
Das Ehrenzeichen der FPR
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Über den Autor
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Nachtrag vom Webmaster
Gesetz - Freiwillige Polizei-Reserve - 23.
06. 1992
Gesetz - Freiwilliger Polizeidienst - 11. 05
1999 |
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Gesetz zur Auflösung des
Freiwilligen Polizeidienstes - 19. 07. 2002 |
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Bürger für Berlin
„Das Bestehen der Freiwilligen Polizei-Reserve
ist eine der Antworten auf die von ausländischen Besuchern gestellte
Frage, welchen direkten Beitrag die Berliner zur Sicherung der
freiheitlich demokratischen Ordnung ihrer Stadt leisten".
(Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt,
im Dezember 1962)
„Wir sind nicht aus Begeisterung gekommen. Wir sind zur Freiwilligen
Polizei-Reserve gekommen, weil wir uns der Verantwortung bewusst
sind,die wir zur Erhaltung unserer Freiheit tragen. "
So beschrieb ein Polizei-Reservist seine Motivation, als im Jahre 1961
die Freiwillige Polizei-Reserve gegründet wurde. Dieser Idealismus hat
seither 25 Jahre überdauert und lebt weiter fort. Idealismus war, ist
und bleibt die entscheidende Triebfeder für den Dienst in der
Freiwilligen Polizei-Reserve (FPR).
FPR - Alltag, das heißt: „Mobiler Objektschutz", nämlich zusätzliche
Sicherheit für die lebenswichtigen Einrichtungen der Stadt. Dabei
vollzieht sich der Dienst des „Freiwilligen" - abgesehen von Einsätzen
bei Großveranstaltungen, Staatsbesuchen oder in Notsituationen - in der
Regel außerhalb des Rampenlichts der breiten Öffentlichkeit.
Das 25jährige Jubiläum der FPR war daher ein berechtigter Anlass für die
Würdigung und Anerkennung der in einem Vierteljahrhundert geleisteten
Arbeit. Am 24. Oktober 1986 fand in der Berliner Philharmonie eine
Feierstunde statt. Zahlreiche Polizei-Reservisten konnten wegen ihrer
Leistungen und ihrer langjährigen Treue zur FPR geehrt werden. Der
Senator für Inneres hatte zu diesem Anlass ein
FPR-Ehrenzeichen
gestiftet. Auch Vertreter von Unternehmensleitungen wurden
ausgezeichnet, die den bei ihnen beschäftigten Polizei-Reservisten immer
wieder die Teilnahme an der Ausbildung und den Einsätzen ermöglichen und
dadurch ihr Verständnis für die Notwendigkeit der FPR zum Ausdruck
bringen.
Vor zahlreichen Ehrengästen, unter ihnen die drei westalliierten
Stadtkommandanten, hielt der Regierende Bürgermeister von Berlin,
Eberhard Diepgen, die Festansprache. Er würdigte in seiner Bilanz der 25
Jahre FPR Leistungen und Verdienste und bezeichnete die Freiwillige
Polizei-Reserve als festen Bestandteil des öffentlichen Lebens der
Stadt.
Der Gedanke, die Berliner Polizei für den Ernstfall durch Bürger der
Stadt zur verstärken und dadurch zu entlasten, war gegen Ende der
fünfziger Jahre entstanden. Die
sowjetische Blockade Berlins, eins der markantesten Geschehnisse der
Nachkriegszeit, lag zwar schon zehn Jahre zurück, doch hatte sich die
ständige Bedrohung der Freiheit der Stadt aus dem Osten tief in das
Bewußtsein der Berliner eingeprägt. Das
Berlinultimatum, mit dem die Sowjetunion unter Partei- und
Regierungschef
Nikita Chruschtschow im November 1958 die Eingliederung von
West-Berlin in ihren Machtbereich erzwingen wollte, war in frischer
Erinnerung. Abermals waren die wichtigen Zugangswege, die Lebensmittel-,
Rohstoff- und Energielieferungen sowie der Wirtschaftsverkehr bedroht.
Dank der Festigkeit der Westalliierten konnte zwar die sowjetische
Forderung nach „Umwandlung Westberlins in eine selbstständige politische
Einheit", die dann wehrlos dem
Ostblock
eingegliedert werden sollte, zurückgewiesen werden;
doch man musste mit weiteren Versuchen massiver Einflussnahme rechnen.
Besondere Sorge bereitete die Möglichkeit eines ähnlichen Vorgehens wie
1948, das die Spaltung Berlins eingeleitet hatte. Damals hatten die
Kommunisten mit Hilfe herbeigeordneter „Demonstranten" die in die
Berliner Stadtverordnetenversammlung eindrangen und diese massiv
störten, den Auszug der Stadtverordneten der westlichen
Verwaltungsbezirke erzwungen. Die Gefahr, dass auf ähnliche Art und
Weise stadtweite Unruhen ausgelöst werden könnten, bestand im übrigen
auch noch nach dem
Bau der Mauer 1961, da U-, S- und Eisenbahn zwar für den
Personenverkehr gesperrt waren, für Betriebsfahrten und für den
Güterverkehr aber weiterhin zur Verfügung standen. |
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Schutz für
lebenswichtige Einrichtungen
In dieser kritischen Zeit fasste der damalige
Innensenator Joachim Lipschitz (SPD) den Plan zur Aufstellung einer
aus Freiwilligen bestehenden Polizei-Reserve.
Lipschitz ging davon aus, dass angesichts der komplizierten und sehr
störanfälligen Situation Berlins alle lebenswichtigen Einrichtungen der
Stadt, zum Beispiel Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und
Entwässerungswerke, Vorratslager, Industrieanlagen und öffentliche
Verwaltungseinrichtungen, eines besonderen Schutzes bedurften.
Dies war an sich die Sache der Polizei; doch diese war zugleich auch für
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
verantwortlich. In Anbetracht des Umfangs der Aufgaben wurde klar, dass
die Kräfte der Polizei für beides - Schutz wichtiger Objekte und
Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung - nicht ausreichten. Hinzu
kam, dass auf die Praxis der Bundesländer, einander auf Ersuchen durch
Abordnung von Polizeikräften Hilfe zu leisten, wegen der besonderen Lage
Berlins nicht zurückgegriffen werden konnte. Diese Überlegungen
veranlassten den Berliner Senat und die westlichen Alliierten zu dem
Entschluss, die Polizei durch die Schaffung einer freiwilligen
Polizei-Reserve künftig vom Objektschutz zu entlasten.
Der Aufbau der FPR erforderte Behutsamkeit und Umsicht.
Einerseits hatten die Berliner zwar in der Nachkriegszeit ihren
Freiheitswillen und ihre Zivilcourage immer wieder unter Beweis gestellt
und waren entschlossen, „Störern in West-Berlin keine Chance
einzuräumen"; andererseits aber hatten die schlimmen Erfahrungen
staatlichen und damit auch polizeilichen Machtmissbrauchs in der
Zeit des Nationalsozialismus in der Bevölkerung Vorbehalte geweckt,
die berücksichtigt werden mussten.
Eine Hilfsorganisation für die Polizei konnte nicht als selbstständige
Einheit aufgebaut werden, sondern musste in die Polizei integriert
werden. Es wurde geprüft, ob sie der Schutz- oder der
Bereitschaftspolizei zuzuordnen sei. Man entschied sich dann für die
Schutzpolizei, um von vornherein jeden Verdacht auszuräumen, es solle
eine paramilitärische Truppe aufgestellt werden. Ferner stellte sich die
Frage des Personals. Da eine Polizeidienstpflicht nicht in Betracht kam,
entschied man sich für Freiwillige. Es war an eine Zahl von etwa 6000
gedacht; doch erwies sich dies als Problem, so dass Werbung mit
politischer Überzeugungsarbeit einhergehen musste. Mit großer Sorgfalt
ging man auch daran, die Aufgaben zu beschreiben und deren Grenzen
festzulegen. Der „Vater der Freiwilligen Polizei-Reserve",
Senator Lipschitz, formulierte es seinerzeit so:
„Es ist uns von Anfang an nur darum zu tun gewesen, eigentlich
Selbstverständliches planvoll vorzubereiten und wirksam zu organisieren.
Als selbstverständlich möchte ich die Notwendigkeit bezeichnen, im Falle
von örtlichen Störversuchen in unserer Stadt den eigenen Arbeitsplatz zu
schützen und den für die Sicherheit und Ordnung Berlins verantwortlichen
Kräften den Schutz gewisser Objekte abzunehmen, damit sie dadurch in der
Lage sind, an wirklichen Brennpunkten gegen Störenfriede energisch und
wirkungsvoll vorzugehen".
Er fügte hinzu: „Wir wollen nicht in Kurzausbildung Männer wieder oder
zum ersten Male zu Soldaten machen, sondern sie lediglich darin
unterweisen, wie sie örtlichen Störenfrieden rasch und wirkungsvoll
entgegentreten und ernsthafte Schädigungen von Personen und Sachen,
womöglich gar unnötiges Blutvergießen, vermeiden. Eigentlich sollten
sich die östlichen Machthaber darüber freuen, dass wir auf ein Mittel
sinnen, den gerechten Zorn der Berliner Bürger über diejenigen, die
ihren Frieden stören, in einer Weise zu kanalisieren, die sicherstellt,
dass auch der unbändigste Agitator schnell unschädlich gemacht wird,
ohne ernsthaften Schaden zu nehmen".
Lipschitz gehörte zu der Generation, die noch am
eigenen Leibe verspürt hatte, wie urplötzlich politische Kontroversen in
Chaos umschlagen können und wie sehr es darauf ankommt, Gefahren zu
erkennen und gegen östliche Übergriffe Vorsorge zu treffen. Der Senator
wollte handeln, damit nicht andere handelten.
Seine Aufgabenbeschreibung bestimmte maßgeblich Organisation und
Ausbildung. Entsprechend der Vorstellung vom „Schutz des eigenen
Arbeitsplatzes" sollte die Freiwillige Polizei-Reserve nicht in
herkömmlicher Weise - in Gruppen, Züge und Hundertschaften -, sondern in
„Objekte" gegliedert werden. Die benötigten Kräfte sollten möglichst aus
dem eigenen zu schützenden Objekt stammen.
Für die Ausbildung stellte die Polizei aus ihren Revieren geeignete
Beamte zusammen und bereitete sie auf ihre künftige Aufgabe vor. Nachdem
eine ausreichende Zahl von Bewerbungen eingegangen und die Bewerber den
Einstellungsrichtlinien der Polizei entsprechend überprüft waren, begann
1961 der erste Lehrgang. Die Ausbildung erfolgte an zwei Abenden pro
Woche oder wahlweise an jedem Sonntagvormittag und erstreckte sich über
drei Monate. Unter den Freiwilligen waren Beamte des höheren Dienstes
der Innenverwaltung, Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und
Funktionsträger der parlamentarischen Parteien. |
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FPR - Mitglieder aus allen
Berufen
Die berufliche Zusammensetzung der FPR-Angehörigen umfasst im übrigen
bis heute ein breites Spektrum. Aus dem öffentlichen Dienst finden sich
Beamte aller Besoldungsgruppen: Bezirksbürgermeister, Behördenchefs,
Richter und Staatsanwälte gehen mit ihrem Beispiel voran. Neben
Freiberuflichen und selbstständigen Handwerkern reicht der Bogen bei der
freien Wirtschaft vom Hilfsarbeiter bis zum leitenden Angestellten.
In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass die Zugehörigkeit zur
Freiwilligen Polizei-Reserve nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
voraussetzt. So gehören gegenwärtig 65 Ausländer - überwiegend türkische
Staatsbürger und auch drei Frauen - der FPR an. Verlangt werden
allerdings ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Zunächst wurden die „Feierabend-Lehrgänge" beibehalten. Doch stellte
sich schon bald heraus, dass diese Art der Ausbildung zu viel Zeit bis
zum Erreichen der Sollstärke in Anspruch nahm. Außerdem gab es anfangs
weder eine förmliche Bindung durch eine Verpflichtung, noch waren die
Reservisten rechtlich ausreichend abgesichert. Diesen Mängeln trug das
„Gesetz über die Freiwillige Polizei-Reserve (FPRG)" Rechnung, das am
25. Mai 1961 in Kraft trat. Das Gesetz in Stichworten (vollständiger
Text):
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Entlastung der Schutzpolizei beim
Objektschutz. |
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Die Heranziehung zum Polizeivollzugsdienst
soll nur erfolgen, wenn die vorhandenen Polizeikräfte nicht |
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ausreichen. |
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Dem Reservisten werden Unterkunft und
Verpflegung, Bekleidung und Ausrüstung unentgeltlich gewährt. Er
hat |
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Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen
Auslagen (derzeit für jeden Tag der Ausbildung bzw. der
Heranziehung |
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zur Dienstleistung 4,90-
DM, während des Tagesdienstes eine warme Mahlzeit, während
des Nachtdienstes |
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Kaltverpflegung, Teilnehmer an den
Abendveranstaltungen des Fortbildungs- und Betreuungsprogramms |
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erhalten für jede Veranstaltung z.Z. 5,40-
DM). |
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Während der Heranziehung zur Ausbildung oder
Dienstleistung besteht das Arbeitsverhältnis fort. Wegen seiner |
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FPR - Zugehörigkeit darf dem Reservisten nicht
gekündigt werden. |
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Dem Arbeitgeber werden gezahlter Lohn und
die Nebenkosten erstattet. Das gilt nicht für den öffentlichen
Dienst. |
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Die Polizei-Reservisten erhalten während der
Ausbildung bzw. Dienstleistung freie Heilfürsorge. |
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Durch die Bestellung verpflichtet sich der
Reservist zur Übernahme polizeilicher Aufgaben und erhält
bestimmte |
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Befugnisse übertragen. |
Die „Verordnung zur Übertragung
bestimmter Befugnisse der Polizeibehörde auf die Angehörigen der
Freiwilligen Polizei-Reserve" vom Februar 1976 enthält polizeirechtliche
Vorschriften, die der Reservist im Rahmen des Objektschutzes
wahrnehmen darf:
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Freiheitsentziehungen |
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Sicherstellungen |
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Durchsuchungen von Personen, Sachen,
Wohnungen |
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Vorschriften des
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) über zulässige
Zwangsmittel und die |
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Ausübung unmittelbaren Zwanges. |
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aus dem Strafprozessrecht das
Jedermannsrecht zur vorläufigen Festnahme. |
Nach Inkrafttreten des FPR-Gesetzes wurden 14tägige
Grundlehrgänge eingeführt, für deren Besuch nunmehr die Freistellung von
der Arbeit erfolgte. Am 01. September 1961 wurden die ersten
Polizei-Reservisten zu Angehörigen der Freiwilligen Polizei-Reserve
bestellt. Die Verpflichtung wurde durch Handschlag und Aushändigung
einer Urkunde vorgenommen. Dies bedeutete die Übernahme der Rechte und
Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergaben, und begründete ein
öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis besonderer Art zum
Land Berlin.
Die Aufstellung der FPR nahm die
DDR zum Anlass für heftige Kampagnen in den staatlichen Medien.
„DDR-Protest gegen Brandts SA", „Geheime Schlägergarde in
West-Berlin", „Alte Kameraden marschieren für Lipschitz", „Senat
rekrutiert Freikorps", „West-Berlin
bildet geheime Bürgerkriegstruppen aus", „Gesetz über die bewaffnete
Frontstadttruppe" - so lauteten die Schlagzeilen aus
Ost-Berlin, wo bereits seit 1953 schwerbewaffnete und ideologisch
stramm ausgebildete „Betriebskampfgruppen"
unter der Führung der
SED aufgebaut worden waren.
Die FPR ließ sich davon jedoch nicht anfechten. Gestützt auf einen
breiten Rückhalt in der Bevölkerung wurden Organisation und Ausbildung
ständig weiter verbessert. So erwies sich die Organisationsform der über
das ganze Stadtgebiet verteilten „Objekte" als nicht praktikabel.
Führung, Kräfteausgleich und Dienstaufsicht waren nicht gewährleistet;
die Frage der Unterbringung der Kräfte von Kleinobjekten war nicht zu
lösen. Der ursprüngliche Gedanke „Jeder schützt seinen Arbeitsplatz"
wurde daher aufgegeben, und an die Stelle der Objekte" trat die bewährte
Struktur der Gruppen, Züge und Hundertschaften.
Objektschutz-Hundertschaften wurden den örtlichen Polizeidirektionen
unterstellt, die diese, den Erfordernissen entsprechend, einsetzten. |
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Besondere Ausbildung in
Rechtskunde
Bei der Ausbildung wurde in verstärktem Maße Wert auf Dienst- und
Rechtskunde gelegt. Mit besonderem Nachdruck wird die Einsicht
gefördert, dass Recht und Rechtskenntnisse Grundlagen polizeilichen
Handelns sind und nicht dazu dienen, dem Polizeibeamten die Arbeit zu
erleichtern, sondern ihm im Interesse der Bürger Schranken setzen, die
nicht überschritten werden dürfen.
Lange Zeit wurde der 14tägige Grundlehrgang als ausreichend erachtet, um
die Reservisten danach einer Hundertschaft zuzuteilen. Die Erfahrung
zeigte jedoch, dass die Grundausbildung zu kurz war, da die älteren
Reservisten im Laufe der Zeit ihr Wissen vertieft und durch Einsätze
Erfahrungen gesammelt hatten. Um den Ausbildungsstand der jungen
Reservisten zu verbessern, wurde daher ein zweiwöchiger
Grundwiederholungslehrgang eingefügt, ehe sie einer Hundertschaft
zugewiesen werden. Ferner werden alle Reservisten im Verband ihrer
Hundertschaft zur Auffrischung ihrer Kenntnisse zweimal im Jahr zu
einwöchigen Wiederholungslehrgängen herangezogen.
Polizei-Reservisten versehen keinen Einzeldienst wie Beamte der
Schutzpolizei; Objektschutz wird vielmehr in geschlossenen Einheiten
versehen. Die Dienstaufsicht erfolgt durch die übergeordnete
Polizeidienststelle. Treten Situationen ein, in denen sich Reservisten
überfordert fühlen oder ihre Befugnisse nicht ausreichen, so müssen sie
einen Funkstreifenwagen anfordern. Bei größeren Einsätzen liegt die
Führung ohnehin in Händen von Schutzpolizeibeamten. Polizei-Reservisten
sind also immer „angebunden".
Ihre Ausbildung besteht jedoch nicht nur aus Theorie. Für den
Objektschutz erforderliche Einsatzformen müssen geübt werden, um im
Ernstfall Störer schnell und wirksam aus Objekten und Anlagen entfernen
zu können. Posten- und Streifendienst sind darüber hinaus ebenso
Gegenstand von Übungen wie die Durchsuchung eines Geländes. Der Umgang
mit den zur Verfügung stehenden Waffen (Pistolen, Maschinenpistolen und
Gewehre) wird besonders sorgfältig geübt. Eingehend werden die
Reservisten durch Waffenunterricht und anschließendes Schulschießen mit
ihren Waffen vertraut gemacht. Dank der gründlichen Ausbildung hat es in
den 25 Jahren des Bestehens der FPR noch keinen einzigen Unfall gegeben.
Geeignete Polizei-Reservisten können sich zu einer Sonderausbildung als
Gruppen-, Zug- oder Hundertschaftsführer bewerben (Sammelbezeichnung
„Unterführer"). In einem 14tägigen Lehrgang, der mit einer Prüfung
abschließt, werden sie auf ihre jeweiligen Funktionen vorbereitet. Diese
Unterführer nehmen dann zur Vertiefung ihres Wissens in regelmäßigen
Abständen an speziellen Wiederholungslehrgängen teil, bei denen sie sich
auch noch weiter qualifizieren können. Die erhöhte Verantwortung soll
gut geeignete Reservisten nicht davon abhalten, sondern einen
zusätzlichen Anreiz bieten, sich für Führungsaufgaben zu bewerben.
Die Einsatzfahrzeuge der FPR werden von Reservisten gesteuert.
Berufskraftfahrer - insbesondere die Busfahrer der Berliner
Verkehrsbetriebe - haben die Möglichkeit, nach entsprechender
Überprüfung die Erlaubnis zum Führen von Polizeifahrzeugen zu erhalten.
Ferner führt der polizeiärztliche Dienst in gewissen Abständen
mehrtägige Lehrgänge in Erster Hilfe durch. Eine erfolgreich
abgeschlossene Schlussübung wird den Freiwilligen bescheinigt.
Wiederholungslehrgänge sorgen für die Auffrischung und Ergänzung der
Kenntnisse.
Zwischen den Lehrgängen wird ein umfangreiches Fortbildungs- und
Betreuungsprogramm angeboten, das in Abendveranstaltungen stattfindet.
Dazu gehören:
Die Ausbildungsstätten für die FPR befinden sich in
den Polizeiunterkünften. Dies erweist sich als vorteilhaft, weil die
Reservisten den Polizeibeamten, die dort ihren Dienst versehen, „über
die Schulter schauen" können. So erhalten sie einen besseren Einblick in
den polizeilichen Alltag. Besonders die hohe personelle Belastung durch
häufige Sondereinsätze der Polizei erweckte bei den Reservisten schon
früh den Wunsch, ihre aktiven Kollegen stärker zu unterstützen, also
nicht nur bei der Polizei ausgebildet zu werden, sondern auch mit ihr
Dienst zu tun. Während dies zunächst aus politischen Rücksichten
unterblieb, ist heute die Verwendung der Freiwilligen Polizei - Reserve
im Polizeidienst gewährleistet. Die Freiwilligen tragen weder
Polizeiuniform noch Dienstgradabzeichen. Nach mehreren Übergangslösungen
ist es heute eine graue Uniform mit einem
Ärmelschild mit dem Berliner Wappen und der Umschrift
„Berlin-Freiwillige Polizei-Reserve". Unterführertragen ihre
Funktionsabzeichen auf den
Schulterklappen. Jeder Polizei-Reservist bewahrt
seine Uniform und Ausrüstung (aber keine Waffen) zu Hause auf; doch darf
er sie nur während des Dienstes tragen. Auf dem Wege zum bzw. vom Dienst
trägt er Zivil. Bei besonderen Anlässen kann von dieser Regelung
abgewichen werden. |
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Hilfe bei
Staatsbesuchen und gegen Borkenkäfer
Bei vielen Anlässen in den zurückliegenden Jahren hat die FPR wesentlich
dazu beigetragen, der Schutzpolizei ihre Aufgabe zu erleichtern. So hat
sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags diverse Aufgaben übernommen,
zum Beispiel:
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bei den Maifeiern auf dem
Platz der Republik vor dem
Reichstagsgebäude in den Jahren 1962 bis 1968 |
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bei Staatsbesuchen wie denen des amerikanischen Präsidenten
J. F. Kennedy (1963), der englischen
Königin |
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Elisabeth
II. (1965), des
Schahs von Persien (1967), |
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an den drei Spieltagen der
Fußball - Weltmeisterschaft 1974, |
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den Objektschutz von Polizeiunterkünften rund um die Uhr von
1975 bis 1979 (mit mehr als 355 000 Stunden), |
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bei der
Schwimm-Weltmeisterschaft 1978, |
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bei Großveranstaltungen des
SFB und des
RIAS. |
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beim Berlin - Besuch des amerikanischen Präsidenten
Ronald Reagan im Juni 1987 mit rd. 900 Reservisten, |
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um die Polizei von Objektschutzaufgaben zu entlasten. |
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seit 1984 jährlich mit rd. 700 Mann bei der
Alliierten Parade. |
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Auch in Notfällen konnte auf die FPR
zurückgegriffen werden. Dies war der Fall: |
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beim Umzug der
Staatsbibliothek 1972, als der gesamte, unersetzliche
Bücherbestand durch sintflutartigen |
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Regen vernichtet zu werden drohte und Zehntausende von Bänden,
Dokumenten und Folianten ins Trockene |
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gebracht wurden, |
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bei der
Borkenkäfer - Sonderschicht im Frühjahr 1973 im
Grunewald, als es nach schweren Sturmschäden zu |
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einer bedrohlichen Schädlingsplage gekommen war und über 400
FPR - Männer im 14tägigen Einsatz das |
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Unterholz lichteten, befallenes Geäst und Gestrüpp verbrannten. |
Angesichts der ständigen Überbeanspruchung der
Polizei, der dadurch wachsenden Zahl an Überstunden sowie der
angestrebten Attraktivitätssteigerung des Dienstes in der FPR waren
immer neue Überlegungen erforderlich: Es galt, die Schutzpolizei im
gesetzlichen Rahmen des Ausbildungsdienstes der FPR noch wirkungsvoller
zu unterstützen. Vor allem Objektschutzaufgaben, die eine erhebliche
Zahl von Polizeibeamten banden, konnten von Polizei-Reservisten
übernommen werden, Beamte dadurch für andere Aufgaben freigesetzt
werden. Dabei mussten allerdings Zwangsläufigkeiten im Ausbildungsturnus
der FPR berücksichtigt werden: Die Reservisten sollen nur zweimal im
Jahr zur Ausbildung herangezogen werden. Dazu sind jedoch nur 36
Wochenstunden erforderlich. Eine Überbrückung erfolgt dadurch, dass
während der Urlaubszeit und in Wochen mit Feiertagen keine Lehrgänge
stattfinden. Ferner darf während der Heranziehung zur Dienstleistung im
Polizeivollzugsdienst die Ausbildung nicht vernachlässigt werden, denn
die Freiwilligen leisten in der Regel nur zweimal im Jahr Dienst. Diese
Überlegungen führten dazu, dass die FPR in ausgesuchten
Streifenbereichen zum mobilen Objektschutz herangezogen wurde. Gab es
bis dahin grundsätzlich entweder nur Ausbildung oder Dienstleistung im
Polizeivollzugsdienst im (bisher noch nicht eingetretenen) Alarmfall,
wobei immer wieder Ausnahmen gemacht werden mussten, wurden nun die
Ausnahmen zur Regel: die Heranziehung zur Dienstleistung während der
Ausbildung.
Innensenator Heinrich Lummer (CDU) erkannte,
dass es notwendig war, die „Effektivität der FPR zu verbessern" Das
hieß: die Möglichkeiten der FPR auszuschöpfen, wobei klar war, dass bei
stärkerer Einbindung der FPR in schutzpolizeiliche Aufgaben die
Trennlinie zur Polizei erhalten bleiben musste.
Innensenator Lummer machte die FPR mobil. Zu ihrem 20. Geburtstag im
September 1981 hatte er beklagt, dass die FPR zu einem „lebendem Denkmal
erstarrt" sei. Ein Jahr später wurde die FPR erstmals im mobilen
Objektschutz eingesetzt. Er besteht darin, bestimmte Gebäude und
Anlagen, die keiner ständigen Überwachung bedürfen, zu Kontrollen,
Aufklärung im Nahbereich und zur Kontaktaufnahme mit den
Verantwortlichen anzusteuern. Während der Streifenfahrten stehen die
Reservisten über Funk ständig mit ihrer Einsatzdienststelle in
Verbindung. Bevor die Freiwilligen zu Streifenfahrten eingeteilt werden,
haben sie in ihrer Freizeit an einer vorbereitenden Besprechung
teilzunehmen. |
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Inhaltsübersicht
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FPR nicht mehr nur
„Männersache"
Die Dienstzeitregelung der FPR bezieht sich auf normale Zeiten. Im
Alarmfall steht die FPR hingegen nach Anruf für die gesamte Dauer des
Alarms voll zur Verfügung. Das angestrebte Ziel, Polizeikräfte dadurch
für andere Aufgaben freizumachen und den Dienst bei der FPR attraktiver
zu gestalten, ist erreicht worden. Seit Beginn der Objektschutzstreifen
im Oktober 1982 sind bis Mitte 1987 durch 16 000 Reservisten über 500
000 Einsatzstunden geleistet worden. Auch der Dienst in der FPR ist
heute - wie in vielen anderen Berufen auch - längst nicht mehr
„Männersache" Seit dem 1. Juli 1985 werden aufgrund einer Vielzahl von
Bewerbungen auch Frauen in die Freiwillige Polizei-Reserve aufgenommen.
Etwa 200 Frauen haben bisher ihren ersten Grundausbildungslehrgang
abgeschlossen. Ihre Integration verlief problemlos. Gemischte Lehrgänge
erwiesen sich in vielerlei Hinsicht als vorteilhafter als reine
Frauenlehrgänge:
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Es gibt weder in der Ausbildung noch im Einsatz Unterschiede
zwischen Männern und Frauen. |
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Die Frauen haben Anspruch auf Gleichbehandlung. |
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Die Konkurrenz zwischen den Geschlechtern verbessert die
Leistungsbereitschaft. |
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Die Umgangsformen haben sich gehoben. |
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Anfängliche Vorbehalte der Männer sind leichter und schnell
abzubauen. |
Die zur Zeit ihrer Gründung ursprünglich angestrebte
Sollstärke von 6000 Mann wurde nur in den Anfangsjahren einmal, nämlich
1964, fast erreicht. Die politische Entspannung in und um Berlin blieb
verständlicherweise nicht ohne Rückwirkung auf die Mitgliedstärke der
FPR. Krankheit, Alter, langjährige Dienstzeit oder starke berufliche
Belastungen veranlassten eine Reihe von Freiwilligen zum Abschied.
Dieser Trend ist seit 1981 gestoppt. Die Stärke der FPR hat sich bei
3000 stabilisiert. Derzeit gehören etwa 2800 Männer und 200 Frauen der
FPR an. Seit ihrem Bestehen sind rund 15 000 Reservisten ausgebildet
worden, die auch ihren Dienst ausübten. Die Freiwillige Polizei-Reserve
ist als eine große Bürgerinitiative zu charakterisieren. Dies hob auch
der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen - selbst Polizei-Reservist
seit seiner Studentenzeit - hervor, als er in seiner Festrede am 24.
Oktober 1986 sagte: „Die Angehörigen der Freiwilligen Polizei-Reserve
können am ehesten und vor allem am glaubwürdigsten in ihrem Freundes-
und Bekanntenkreis und vor allem in der Öffentlichkeit oder auch an
ihrem Arbeitsplatz dafür werben, dass es - und dies beziehe ich nicht
nur auf die innere Sicherheit - nicht angeht, dass der Bürger vom Staat
immer nur fordert. Unser Staat, unser Gemeinwesen ist eine Republik. Das
kommt von "res
publica" und heißt wörtlich übersetzt: "Öffentliche Sache". Von
daher gesehen ist der Staat und ist die innere Sicherheit auch eine
öffentliche Sache aller und nicht nur eine Expertenangelegenheit einiger
weniger. Hier ist die tätige Mitwirkung von allen notwendig. Auch wenn
es nicht im unmittelbaren Einsatz ist, was es ja auch nicht sein kann,
so ist Mitwirkung doch in der konkreten, in der moralischen, in der
faktischen Unterstützung und Anerkennung der Polizei, wie auch von
anderen, die sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung immer wieder
bemühen müssen, möglich und wünschenswert. Dafür ist die Freiwillige
Polizei-Reserve ein anschauliches und - ich wiederhole - vorbildliches
Beispiel. Und ich würde mir wünschen, dass dieses Beispiel durch
überzeugendes Auftreten und Werben nach außen noch deutlicher wird". |
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Inhaltsübersicht
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Freiwillige auch in
anderen Ländern
Die FPR ist in ihrer Entstehung, ihrem Werdegang und ihrer Verwendung in
der Bundesrepublik einmalig. Dennoch gab und gibt es, auch im Ausland,
ähnliche Einrichtungen. Abgesehen von den in Deutschland während der
Wirren 1919 entstandenen
Bürgerwehren, so in Hamburg die „Stadtwehr" und in Bremen die
„Einwohnerwehr", die heute nicht mehr existieren, gibt es in
Baden-Württemberg seit 1963 den Freiwilligen Polizei-Dienst, der
heute etwa 4 000 Mitglieder hat. Sie versehen Dienst als „Feierabend -
Polizeivollzugsbeamte" und unterstützen die reguläre Polizei bei der
Verkehrsregelung, der Unfallaufnahme und der Erstattung von Anzeigen,
sie sind Beifahrer im Funkstreifenwagen und tragen - mit geänderten
Abzeichen - die normale Polizeiuniform. Frauen werden nicht aufgenommen.
In Großbritannien gibt es auf Grund eines Gesetzes aus dem Jahre 1871 „Special
Constables". Das sind heute etwa 45 000 Männer und Frauen aus fast
allen Berufen, die sich freiwillig bereit erklärt haben, im Bedarfsfall
als Hilfspolizisten unentgeltlich tätig zu sein. Der Aufgabenbereich der
„Special
Constables" ist örtlich verschieden; in einigen Distrikten werden
sie regelmäßig zum normalen Polizeidienst herangezogen, in anderen
werden sie nur aus besonderen Anlässen - zum Beispiel bei öffentlichen
Großveranstaltungen und Aufzügen - eingesetzt. Während ihres Dienstes
haben sie die Rechte und Pflichten regulärer Polizeibeamter. In
Amsterdam ist 1956 ein
Polizei - Freiwilligenkorps
geschaffen worden, das bei besonderen Anlässen die
Gemeindepolizei der Stadt unterstützt. In New York bestand von 1918
bis 1937 eine „Police Reserve", der Bürger der Stadt aus eigenem
Entschluss angehörten und die - zeitlich beschränkt - alle polizeilichen
Aufgaben wahrnahm. Heute wird dort eine „Auxiliary
Police" unterhalten. |
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Inhaltsübersicht
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Die Anweisung des Senats von Berlin über die Einführung eines
Ehrenzeichens für die Freiwillige Polizei-Reserve (FPR-Ehrenzeichen) vom
4. Dezember 1984
1 - Bezeichnung
Zur Anerkennung von Verdiensten um die Freiwillige Polizei-Reserve
des Landes Berlin wird ein „FPR-Ehrenzeichen" gestiftet.
2 - Personenkreis
(1) Das FPR-Ehrenzeichen wird in drei Stufen verliehen:
Stufe 1: Silbernes FPR-Ehrenzeichen,
Stufe 2: Goldenes FPR-Ehrenzeichen,
Sonderstufe des FPR-Ehrenzeichens.
(2) Mit der Silbernen FPR-Ehrenzeichen können
Angehörige der Freiwilligen Polizei-Reserve unabhängig von der Dauer
ihrer Zugehörigkeit ausgezeichnet werden, wenn sie sich im Rahmen der
von ihnen übernommenen Aufgaben verdient gemacht haben.
(3) Mit dem Goldenen FPR-Ehrenzeichen können
Angehörige der Freiwilligen Polizei-Reserve unabhängig von der Dauer
ihrer Zugehörigkeit ausgezeichnet werden, wenn sie sich in besonderem
Maße um die Freiwillige Polizei-Reserve verdient gemacht haben.
(4) Mit der Sonderstufe des FPR-Ehrenzeichens
kann jedermann ausgezeichnet werden, der sich in besonderem Maße um die
Freiwillige Polizei-Reserve verdient gemacht
hat, ohne Angehöriger der Freiwilligen Polizei-Reserve zu sein.
3 - Form
(1) Das FPR-Ehrenzeichen der Stufen 1 und 2 besteht aus einem 45 x 45 mm
großen, rot emaillierten, weiß gefassten Kreuz mit geschwungenen,
dreispitzigen Kanten in der Art eines verbreiterten Pisaner Kreuzes, dem
ein weiß emaillierter Rundschild mit farbigem Polizeistern und
Landeswappen aufgelegt ist. Aus den vier Einbuchtungen des Kreuzes und
den Winkeln der Kanten wächst ein silberfarbenes (Stufe 1) bzw.
goldfarbenes (Stufe 2) stilisiertes Blattornament hervor. Die Rückseite
des Kreuzes trägt in erhabener Schrift die Worte: „Für Verdienste um die
Freiwillige Polizei-Reserve des Landes Berlin". Das Band ist weiß-rot
mit silber- bzw. goldfarbener Einfassung.
(2) Das FPR-Ehrenzeichen der Sonderstufe besteht aus einem 45 x 45 mm
großen, rot emaillierten, goldfarben gefassten Steckkreuz mit konkaven
Armen in der Art des Leopoldkreuzes, dem ein weiß emaillierter
Rundschild mit farbigem Polizeistern und Landeswappen aufgelegt ist. Aus
den Winkeln der Kreuzarme wächst je ein goldfarbenes Eichenblatt hervor.
Die Rückseite des Kreuzes trägt in erhabener Schrift die Worte: „Für
Verdienste um die Freiwillige Polizei-Reserve des Landes Berlin". Alle
goldfarbenen Teile des Kreuzes sind vergoldet.
(3) Im übrigen sind für die Gestaltung des FPR-Ehrenzeichens die als
Anlage beigefügten Muster maßgebend.
4 - Trageweise
Das FPR-Ehrenzeichen darf im Original bei feierlichen Anlässen
getragen werden. Die kleine Ordensschnalle kann an der Dienstbekleidung
im Ausbildungsdienst sowie bei Einsätzen getragen werden. Die
Anstecknadel ist nur zum Tragen an der Zivilkleidung bestimmt.
5 - Besitznachweis; Ersatz verloren gegangener
Ehrenzeichen
(1) Über die Verleihung erhält der Empfänger eine vom Senator für
Inneres unterzeichnete Urkunde.
(2) Das FPR-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Empfängers über.
(3) verloren gegangene FPR-Ehrenzeichen werden nicht ersetzt; sie können
als Ersatzstücke auf eigene Kosten beschafft werden. Interessenten
müssen Sammlerstücke auf eigene Kosten im freien Handel erwerben.
6 - Verleihende und aushändigende Stelle
Die Ehrenzeichen werden vom Senator für Inneres verliehen und
ausgehändigt.
7 - Richtlinien
Die Richtlinien zur Ausführung dieser Allgemeinen Anweisung erlässt
der Senator für Inneres.
8 - Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 4. Dezember 1984 in Kraft.
Sie treten mit Ablauf des 3. Dezember 1994 außer Kraft. |
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*2)
Richtlinien zur Ausführung der Allgemeinen Anweisung über die Einführung
eines Ehrenzeichens für die Freiwillige Polizei-Reserve
(FPR-Ehrenzeichen), vom 25. April 1985
Auf Grund des § 6 Abs. 2 Buchstabe b /
AZG wird bestimmt:
1 - Das Ehrenzeichen nach der Allgemeinen Anweisung über die
Einführung eines FPR-Ehrenzeichens vom 4. Dezember 1984 (ABl. S. 158)
wird grundsätzlich auf Antrag verliehen.
Die Entscheidung, ob das Ehrenzeichen verliehen wird, steht im
pflichtgemäßen Ermessen der verleihenden Stelle. Diese prüft auch, ob
Umstände in der Person des Vorgeschlagenen der Auszeichnung mit dem
Ehrenzeichen entgegenstehen.
Bei Vorstrafen ist neben ihrer Art und Höhe die Gesamtpersönlichkeit
des Vorgeschlagenen zu würdigen.
2 - Das FPR-Ehrenzeichen wird erstmalig im Jahre 1986 aus Anlass
des 25. Jahrestages der Gründung der Freiwilligen Polizei-Reserve, ab
1987 grundsätzlich zweimal im Jahr verliehen.
3 - Antragsberechtigt ist der Polizeipräsident in Berlin. Antrag
und Verleihung des Ehrenzeichens der Stufen 1 und 2 kann nur für bei
Antragstellung aktive Angehörige der Freiwilligen Polizei-Reserve
gestellt werden.
4 - Anträge sind mit vorbereiteter Verleihungsurkunde gesammelt
jeweils zum 1. Februar und 1. September eines jeden Jahres an den
Senator für Inneres, Abteilung III, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin
31, zu richten.
5 - Die Anträge müssen die Stufe des beantragten Ehrenzeichens
und folgende Angaben enthalten:
a) Ausführliche Begründung, worin die
(besonderen) Verdienste des Vorgeschlagenen liegen,
b) Art und Höhe bekannter
Vorstrafen.
Verdient macht sich ein Angehöriger der Freiwilligen Polizei-Reserve
insbesondere durch dauerhafte Übernahme und vorbildliche Ausübung
besonderer Funktionen (z. B. Unterführer, Zugführer,
Hundertschaftsführer).
Besondere Verdienste werden in der Regel anzunehmen sein, wenn ein
Angehöriger der Freiwilligen Polizei-Reserve seine dienstlichen
Pflichten unter bewusstem Einsatz seines Lebens oder unter besonders
schwierigen Umständen erfüllt hat und damit einen besonderen Beweis von
Mut und Opferbereitschaft für das Gemeinwohl erbracht hat.
Besondere Verdienste im Sinne der Sonderstufe des Ehrenzeichens
können sowohl theoretischer als auch praktischer Natur sein. Für die
Verleihung kommen insbesondere Personen in Betracht, die durch ihre
Bemühungen zum Ansehen, zum Bestehen und zum Erhalt der Freiwilligen
Polizei-Reserve beitragen.
Vollzugsbeamten können für Leistungen, die sie in dienstlicher
Eigenschaft erbracht werden, wenn sie sich damit in überragender Weise
um die FPR verdienst gemacht haben.
6 - Das Ehrenzeichen kann auf Grund eigener
Sachverhaltsermittlungen des Senators für Inneres verliehen werden.
7 - Die Verleihungsurkunden tragen außer dem Berlinwappen das
große Landessiegel und haben unter Angabe von Ort und Datum der
Verleihung sowie der Unterschrift des Senators für Inneres folgenden
Wortlaut:
a) „In Würdigung der (besonders)
verdienstvollen Tätigkeit in der Freiwilligen Polizei-Reserve verleihe
ich ... das FPR-Ehrenzeichen am Bande in Silber (Gold).“ oder
b) „In Würdigung der besonderen
Verdienste um die Freiwillige Polizei-Reserve verleihe ich … das
FPR-Ehrenzeichen der Sonderstufe.“
8 - Das Ehrenzeichen darf im Original nur bei feierlichen
Anlässen getragen werden; dazu gehören insbesondere der Tag der
Verleihung und Staatsempfänge.
Das Original des Ehrenzeichens, die kleine Ordensschnalle (an
Dienstkleidung im Dienst) und die Anstecknadel (an der Zivilkleidung)
werden auf der linken oberen Brusthälfte getragen. Die Anstecknadel ist
nur an angemessener Zivilkleidung (Anzug, Kostüm) zu tragen. Die Erlasse
über das Tragen von Orden, Ehrenzeichen und Sportabzeichen an der
Dienstkleidung der Polizei und der Berliner Feuerwehr sowie sonstige
Trageregelungen für Vollzugsbeamte bleiben hiervon unberührt.
9 - Auszeichnungen mit dem Ehrenzeichen der Sonderstufe sind im
Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen.
10 - Diese Richtlinien treten mit Ablauf des 3. Dezember 1994
außer Kraft. |
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Über den Autor
(Paul Süß) Geboren 1921 in Berlin.
Von 1940 bis zum Kriegsende Soldat. Anschließend Hilfspolizist in
Flensburg und Kumpel im Ruhr-Bergbau. Seit Mitte 1946 in der Berliner
Schutzpolizei, mehrjährige Tätigkeit auf Revieren, Reviervorsteher. 1961
als Polizeihauptkommissar beim Kommando der Schutzpolizei mit der
Vorbereitung der Aufstellung der FPR betraut. Von 1961 bis 1970 erster
FPR-Chef. 1971 bis 1974 Abteilungsleiter der Schutzpolizei in der
Polizeischule, von 1974 bis zur Pensionierung im Jahr 1981 erneut Chef
der FPR. Am 27. Oktober 1987 verstarb der Autor. |
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Copyright
Die Schriftenreihe Berliner Forum wird herausgegeben
vom
Presse-
und Informationsamt des Landes Berlin. Die Hefte erscheinen in
zwangloser Folge. Grafische Gestaltung nach dem Berlin - Layout.
Redaktion: Götz von Coburg.
Fotos:
*1)Landesbildstelle
Berlin (S. 11,14, 28,38),
Senatsverwaltung für Inneres (S.1, 12, 13, 15, 16, 25, 26, 39 und
42).
Gedruckt bei Kupijai & Prochnow, D-1000 Berlin 61, Bestell- und
Abholadresse: Informationszentrum Berlin, Hardenbergstraße 20, D-1000
Berlin 12.
Copyright 1987 by Presse- und Informationsamt des Landes Berlin.
Printed in Germany. |
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„Forum"-Hefte dürfen nicht gegen Entgelt
weitergegeben werden. |
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Nachtrag vom Webmaster
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde der Aufgabenbereich auf ganz
Berlin und um folgende Aufgaben erweitert:
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Unterstützung im
polizeilichen Streifendienst |
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Verkehrsüberwachung |
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Schulwegsicherung |
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Sicherung von
öffentlichen Grün-, Erholungs- und Friedhofsanlagen. |
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Kurierfahrten |
1999 wird die
Freiwillige Polizei-Reserve neu strukturiert und erhält den Namen
"Freiwilliger Polizeidienst". - Der Freiwillige Polizeidienst hat
die Aufgabe, die Polizei bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung zu unterstützen und zu entlasten. (Gesetzestext
dazu.) Der Freiwillige Polizeidienst kann
eingesetzt werden:
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zur Sicherung und zum Schutz von Gebäuden und öffentlichen
Anlagen, |
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zur Überwachung des Straßenverkehrs, |
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im polizeilichen Streifendienst, |
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zum Streifendienst in Grün- und Erholungsanlagen, Wäldern und
auf Friedhöfen, |
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bei öffentlichen Veranstaltungen, |
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als Kurier- und Transportdienst. |
Im Jahre 2002 wurde der
Freiwillige Polizeidienst per Gesetz vom Berliner Senat aufgelöst, da er
wegen der neuen politischen Verhältnisse im Zuge der Wiedervereinigung
für nicht mehr erforderlich erachtet wurde.
Kostengründe sollen auch zur Einstellung des "Freiwilligen
Polizeidienstes" geführt haben. |
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Die
Rechtschreibung der Original-Vorlage wurde korrigiert und dem
heutigen Standard angepasst.
*1)
Die Landesbildstelle Berlin hatte ihren Sitz in Tiergarten (Moabit),
Wikingerufer 7 und im Gebäudekomplex Levetzowstraße Nr. 1–2, sowie
in der Gotzkowskystraße Nr. 20.
Die Landesbildstelle war seit 1928 als Film- und Bildamt der Stadt
Berlin in städtischer Verwaltung und erhielt 1938 ihren Namen. Am 1.
Juli. 2000 wurde sie gemeinsam mit dem Berliner Institut für
Lehrerfort- und -weiterbildung und Schulentwicklung aufgelöst.
Gleichzeitig wurde das
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
errichtet, mit den Bereichen Medienpädagogik, Informations- und
Kommunikationstechnik, Medienverleih und technische Dienste.
*2)
Richtlinien zur Ausführung der Allgemeinen Anweisung über die
Einführung eines Ehrenzeichens für die Freiwillige Polizei-Reserve
(FPR-Ehrenzeichen), vom 25. April 1985 - Dieser Artikel wurde von
uns zugefügt,
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Quelle: PHSB e. V. - Archiv |
Sand:
06.02.2010 |
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