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Mit Beschluss der ständigen Konferenz der
Innenminister der Länder wurde schon am 13./14. September 1974 die
Einführung einer neuen, bundeseinheitlichen, Uniform auf den Weg
gebracht Es dauerte naturgemäß einige Zeit, bis die von dem Modeschöpfer
Heinz Östergard entworfene Uniform und die damit verbundenen neuen
Ärmelabzeichen und Mützensternen, allen Beamten zur Verfugung stand.
Vereinzelt tauchten im Stadtbild Berlins die ersten grünen Uniformen mit
den beigen Hosen auf und erst am 1. Februar 1977 stellte man die neue
Dienstkleidung offiziell der Öffentlichkeit von Das hieß natürlich
nicht, dass nun alle Polizeibeamten neu ausgerüstet waren.
In den Jahren 1977/78 bekam jeder Schutzmann im Streifendienst nur eine
neue Uniform, die nur am Tage getragen werden durfte. Im Nachtdienst
musste die alte „Blaue" noch einige Zeit ihre Dienste tun. Doch dann
ging es Schlag auf Schlag und die „Albertz Uniform" hatte ausgedient. Es
bedurfte aber noch der Gewöhnung bei der Bevölkerung, dass nun
grün/beige Uniformen den Polizeibeamten auswiesen. So mancher Polizist
wurde für einen Förster gehalten. Gut, dass da die neuen Ärmelabzeichen
mit der Aufschrift „Polizei" die letzten Zweifel der Bürger zerstreuten.
Die Dienstgradabzeichen, nun Amtskennzeichen genannt, trug man wieder in
Form von Schulterstücken. Mützenbänder und Farbe der Sterne zeigten die
Laufbahn an. Grün - mittlerer Dienst, Silber - gehobener Dienst, Gold -
höherer Dienst.
Anfangs hatte man sich für das „Drei-Sterne-System" entschieden.
Nachteil war, dass z. B.. der Polizeirat und der Polizeioberrat nicht zu
unterscheiden waren, da beide Ämter das Amtskennzeichen mit einem
goldenen Stern trugen. Das hatte zur Folge, dass 1987 das „Vier-Sterne-System"
eingeführt wurde, bei dem nun jedes Amt sein eigenes Amtskennzeichen
hatte. Stoffqualität und Art der Herstellung waren für alle Laufbahnen
gleich. Einzige Ausnahme von dieser Regel bildeten die Amtskennzeichen
und die Mütze des Landespolizeidirektors. Dieser trug, als höchster
Polizeibeamter, zwei goldene Eichenlaubzweige auf den Schulterstücken,
sowie goldenes Eichenlaub auf dem Mützenschirm.
Im Februar 1990 glich man das Amtskennzeichen des Landespolizeidirektors
an vergleichbare Dienstgrade im übrigen Bundesgebiet an und gab
Amtskennzeichen mit goldenem Eichenlaub und drei Sternen aus. Im März
1993 wurde das Amt des Landesschutzpolizeidirektors eingeführt, der
Eichenlaub mit zwei Sternen trägt. Politische Entscheidungen führten im
Januar 1994 offiziell zur Abschaffung des Amtes Landespolizeidirektor,
welches schon längere Zeit nicht mehr personell besetzt war und so ist
von diesem Zeitpunkt an der Landesschutzpolizeidirektor höchster
uniformierter Polizeibeamter. Eichenlaub auf dem Mützenschirm gab es
nicht mehr. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung
beider Teile der Stadt gliederte man ehemalige Volkspolizisten in die
Berliner Polizei ein. Bis zur Ernennung zum Beamten trugen die
Polizeiangestellten Schulterstücke ohne Sterne.
Beamte, die in der Ausbildung sind, tragen je nach Laufbahn, grüne,
silberne oder goldene Streifen auf den Schulterstücken und das
entsprechende Mützenband.
Nur im mittleren Dienst gibt es zwei grüne Streifen, die den
Ausbildungsabschnitt anzeigen. Nach einer Umstrukturierung des
Polizeipräsidiums schuf man im Januar 1994 das Amt „Direktor beim
Polizeipräsidenten". Auf den Schulterstücken befindet sich Eichenlaub
mit einem Stern.
Ebenfalls 1994 hob man das Eingangsamt auf Polizeimeister an und
schaffte das Amt Polizeihauptwachtmeister ab. Die Dienstanfänger nennen
sich nun Polizeimeister-Anwärter/in. Auf eine
Besonderheit möchte ich noch eingehen : Zum Einsatzanzug, der keine
Schulterstücken hat, trägt man mit Klettband haftende Amtskennzeichen
auf dem linken Ärmel. |