PHSB-Einsätze

Die PHSB wirken satzungsgemäß mit an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen/Aktivitäten entsprechender Träger.

Die Abstimmung des konkreten PHSB-Einsatzes beginnt mit der Anfrage des Veranstalters/Ausrichters (Ort, Zeit, Ablauf) über den direkten PHSB-Kontakt oder hilfsweise über das PHSB-Vereinslokal. Die PHSB-Einsatzplanung beginnt nach gemeinsamer Feststellung der Durchführbarkeit. Die historischen Einsätze der Berliner Polizei werden von uns vorrangig bedient.

Zur grundsätzlichen Durchführbarkeit des PHSB-Einsatzes außerhalb polizeilicher Anlässe gehören als Leistungsausgleich am Veranstaltungsort die notwendige Bereitstellung einer PKW-Stellfläche (Anreise), eine abschließbare Umkleidemöglichkeit (Eigentumsschutz) sowie die Gewährleistung der Einsatzversorgung (Verpflegung) oder eine entsprechende Aufwandsentschädigung.