Sicherheit

Für die innere Sicherheit in Deutschland sind eine komplexe Struktur entsprechender Regelungen, z. B. Gesetze, und zuständiger Institutionen, z. B. Innenminister, sowie die angemessene Mitwirkung der Bevölkerung erforderlich.

Zuständig für die (integrative) Verhütung und Verfolgung von Kriminalität (und Verkehrsunfällen) im Land Berlin ist der Polizeipräsident. Er ist außerdem verantwortlich für die Ordnungsaufgaben nach dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben.