Zur Geschichte der Polizei


– Konstitutionelles Vorwort –

Als eine der drei Staatsgewalten (Legislative-Exekutive-Judikative) verweist der Deutsche Bundestag zur Rechtsgrundlage seiner Aufgaben auf das Grundgesetz. In seiner Präambel verankert der Bezug auf Gott und die Menschen die Tragweite der repräsentativen Demokratie.


– Verfassungsgemäße Polizei –

Das menschliche Schutzbedürfnis ist sicher so alt wie wir selbst. Erst 1848 erhielt die Polizei in Berlin eine königliche Schutzmannschaft zur vor allem vorbeugenden Straßenaufsicht nach den Unruhen der damaligen Märzrevolution (Platz des 18. März). Diese uniformierte Schutzmannschaft ist der erste Vorläufer der Berliner Schutzpolizei, wie wir sie heute kennen.

– Link zur Berliner Polizei –

Abriss Polizeigeschichte Berlin


– Individuelle Sicherheit –

Welche Rolle spielte wer und wie im geschichtlichen Verlauf der inneren Sicherheitsproduktion? Wie ist der Zusammenhang zwischen sicherer Gemeinschaft und lebendiger Bündnisfähigkeit? Hat sich die Wechselwirkung von Schutz und Sicherheit verändert? Welche exekutiven Wurzeln liegen im Dialog, z. B. in interreligiöser Kommunikation? Sind Atheismus und Religion gleichartiger Natur? Ist Gott ein Feuer mit Flammraub oder das Licht aus Farbvielfalt?

Ermitteln Sie selbst einmal, ob den Verfassern von heiligen und wissenschaftlichen Schriften eine zeitliche Unschärfe vorzuhalten ist. Hier zwei Wikipedia-Artikel, die auf die Beziehung zwischen religiösen Geboten und demokratischen Gesetzen hindeuten.

Polizei und Polizeigeschichte

Religion und Religionsgeschichte