Polizeihistorie Berlin


„Wir können die Gegenwart nicht verstehen ohne die Vergangenheit.“

(Papst Franziskus, 266. Bischof von Rom, Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und Souverän des Vatikanstaats, am 24.3.17 anlässlich des 60. Jubiläums der Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Europäischen Union)


– Schutzpolizei in Berlin –

Eine neue Form der inneren Sicherheitsproduktion markiert die Gründung einer Schutzmannschaft (in Berlin) im Jahr 1848 auf Erlass des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. und die zu ihr verfügte Verhältnismäßigkeit. Die Entwicklung der Berliner Polizei erfuhr weitere Fortschritte nach dem Ende der Kaiserzeit (1871-1918) bzw. in der Weimarer Republik (1918-1933) sowie zwangsläufige Brüche im Zuge der nationalsozialistischen Diktatur (1933-1945) und der realsozialistischen Diktatur (1949-1990).


– Gründungsorder (Kopie) vom 22.6.1948 –

Kopie Gründungserlass 22.6.1948

– Interessantes Detail –

Laut Protokoll Nr. 63 des Preußischen Staatsministeriums , archiviert und bearbeitet durch die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, wurde am 16. Mai 1850 die Aufhebung der deutschen Kokarde aus dem Beschluss des Preußischen Staatsministeriums vom 5.12.1948 beschlossen. Aus den zugänglichen Akten geht der genaue Text der Anordnung zum Tragen der deutschen Kokarde nicht hervor. Spekulativ ist, ob die Wiederauffindbarkeit der Anordnung seinerzeit politisch nicht gewollt war. Mit dem Recht Preußens dürfte sie zumindest „nicht ganz leicht vereinbar“ gewesen sein.

Es kann eine Politik der ausgestreckten Hand gegenüber den Berliner Bevölkerung, die den juristischen und persönlichen Zwiespalt des damaligen Königs von Preußen Friedrich Wilhelm IV. reflektiert, in Betracht gezogen werden. Letztlich wurde wohl ein juristischer Erklärungsansatz gewählt, der vermutlich nicht in Gänze die tatsächliche Wirkung bei der Berliner Bevölkerung beschrieb.

– Link zur Bundeszentrale für politische Bildung –

Märzrevolution