Uniformkokarden
Kokarde (1848)
Schutzmannschaft in Berlin ab 1848
Kokarde = Abzeichen
In Deutschland bzw. in den deutschen Staaten vor der Reichsgründung wurden Kokarden zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt (z.B. Preußen 1813).
Die Kokarden wurden u.a. folgendermaßen verwendet:
schwarz-rot-gold: Schutzmannschaft in Berlin ab 1848
schwarz-weiß und Landeskokarde: Norddeutscher Bund ab 1867
schwarz-weiß-rot und Landeskokarde: Deutschland ab 1897
Adler im Eichenlaub: Reichswehr ab 1921
schwarz-weiß-rot: Wehrmacht ab 1935
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es verschiedene Erscheinungsformen. So wurden auf Dienstmützen von Landesbediensteten lange zeit Kokarden in den Landesfarben verwendet. Bei den Landespolizeien wurden die Kokarden auf die Bundesfarben in den 1970er Jahren umgestellt. Einige Bundesländer verwenden aber auch gar keine Kokarde. Bei Bundesbediensteten wurde bald die Kokarde in den Bundesfarben „schwarz-rot-gold“ eingeführt und wird an der Kopfbedeckung getragen. In Deutschland ist sie an Uniformen der Polizei (Bundespolizei und manche Landespolizeien), des Zolls, des THW und der Bundeswehr, sowie der Feuerwehr vertreten.
Die Kokarde ist als Hoheitszeichen durch § 90a StGB geschützt.