1976 – 1995 Die bundeseinheitliche Uniform
Mit Beschluss der ständigen Konferenz der Innenminister der Länder wurde schon am 13./14. September 1974 die Einführung einer neuen, bundeseinheitlichen, Uniform auf den Weg gebracht. Es dauerte naturgemäß einige Zeit, bis die von dem Modeschöpfer Heinz Oestergaard entworfene Uniform und die damit verbundenen neuen Ärmelabzeichen und Mützensternen, allen Beamten zur Verfugung stand. Vereinzelt tauchten im Stadtbild Berlins die ersten grünen Uniformen mit den beigen Hosen auf und erst am 1. Februar 1977 stellte man die neue Dienstkleidung offiziell der Öffentlichkeit von Das hieß natürlich nicht, dass nun alle Polizeibeamten neu ausgerüstet waren.
In den Jahren 1977/78 bekam jeder Schutzmann im Streifendienst nur eine neue Uniform, die nur am Tage getragen werden durfte. Im Nachtdienst musste die alte „Blaue” noch einige Zeit ihre Dienste tun. Doch dann ging es Schlag auf Schlag und die „Albertz Uniform” hatte ausgedient. Es bedurfte aber noch der Gewöhnung bei der Bevölkerung, dass nun grün/beige Uniformen den Polizeibeamten auswiesen. So mancher Polizist wurde für einen Förster gehalten. Gut, dass da die neuen Ärmelabzeichen mit der Aufschrift „Polizei” die letzten Zweifel der Bürger zerstreuten. Die Dienstgradabzeichen, nun Amtskennzeichen genannt, trug man wieder in Form von Schulterstücken. Mützenbänder und Farbe der Sterne zeigten die Laufbahn an. Grün – mittlerer Dienst, Silber – gehobener Dienst, Gold – höherer Dienst.
Anfangs hatte man sich für das „Drei-Sterne-System” entschieden. Nachteil war, dass z. B.. der Polizeirat und der Polizeioberrat nicht zu unterscheiden waren, da beide Ämter das Amtskennzeichen mit einem goldenen Stern trugen. Das hatte zur Folge, dass 1987 das „Vier-Sterne-System” eingeführt wurde, bei dem nun jedes Amt sein eigenes Amtskennzeichen hatte. Stoffqualität und Art der Herstellung waren für alle Laufbahnen gleich. Einzige Ausnahme von dieser Regel bildeten die Amtskennzeichen und die Mütze des Landespolizeidirektors. Dieser trug, als höchster Polizeibeamter, zwei goldene Eichenlaubzweige auf den Schulterstücken, sowie goldenes Eichenlaub auf dem Mützenschirm.
Im Februar 1990 glich man das Amtskennzeichen des Landespolizeidirektors an vergleichbare Dienstgrade im übrigen Bundesgebiet an und gab Amtskennzeichen mit goldenem Eichenlaub und drei Sternen aus. Im März 1993 wurde das Amt des Landesschutzpolizeidirektors eingeführt, der Eichenlaub mit zwei Sternen trägt. Politische Entscheidungen führten im Januar 1994 offiziell zur Abschaffung des Amtes Landespolizeidirektor, welches schon längere Zeit nicht mehr personell besetzt war und so ist von diesem Zeitpunkt an der Landesschutzpolizeidirektor höchster uniformierter Polizeibeamter. Eichenlaub auf dem Mützenschirm gab es nicht mehr. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung beider Teile der Stadt gliederte man ehemalige Volkspolizisten in die Berliner Polizei ein. Bis zur Ernennung zum Beamten trugen die Polizeiangestellten Schulterstücke ohne Sterne.
Beamte, die in der Ausbildung sind, tragen je nach Laufbahn, grüne, silberne oder goldene Streifen auf den Schulterstücken und das entsprechende Mützenband.
Nur im mittleren Dienst gibt es zwei grüne Streifen, die den Ausbildungsabschnitt anzeigen. Nach einer Umstrukturierung des Polizeipräsidiums schuf man im Januar 1994 das Amt „Direktor beim Polizeipräsidenten”. Auf den Schulterstücken befindet sich Eichenlaub mit einem Stern.
Ebenfalls 1994 hob man das Eingangsamt auf Polizeimeister an und schaffte das Amt Polizeihauptwachtmeister ab. Die Dienstanfänger nennen sich nun Polizeimeister-Anwärter/in.
Auf eine Besonderheit möchte ich noch eingehen : Zum Einsatzanzug, der keine Schulterstücken hat, trägt man mit Klettband haftende Amtskennzeichen auf dem linken Ärmel.