1908 Der Säbel der Wachtmeister bei der Schutzmannschaft Berlin
Kaiser Wilhelm – Zeit
Seit dem 14. Juni 1905 war den Schutzmännern mit einer zehnjährigen vorwurfsfreien Dienstzeit in der Schutzmannschaft gestattet, den Wachtmeistersäbel mit goldenem Portepee zu führen. Dieser Erlass wurde am 1. August 1906 dahin gehend erweitert, dass diese Waffen auf Staatskosten geliefert wurden und Staatseigentum blieben. Beim Ausscheiden aus dem Dienst mussten diese von den betreffenden Beamten zurück gegeben werden. Die Säbel wurden aus dem Etat für Ausrüstung und Bekleidung der Schutzmannschaft – falls Mittel vorhanden waren – beschafft. Der Säbel ähnlich dem Füsilier-Offizier-Säbel mit geschwärzter Lederscheide sowie Mund- und Ortblech mit Tragering und Trageöse am oberen Scheidenbeschlag. Diese Säbel tragen keine Abnahmestempel, sondern nur einen polizeilichen Eigentumsstempel auf der inneren Parierstangenseite.